Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2023/2760

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Gemäß § 11 Abs. 1 des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst (GstG) wurde der Frauenförderplan der Stadt Plön entsprechend aufgestellt. Der Frauenförderplan gilt für jeweils vier Jahre (hier: 2023 bis 2026).

 

Festzustellen bleibt, dass die Arbeitgeberin „Stadt Plön“ viele der Zielsetzungen, die in den vergangenen Jahren in den Frauenförderplänen der Stadt Plön beschrieben wurden und auch weiterhin beschrieben werden, umsetzen konnte.

 

Die Stadt Plön wird weiterhin bestrebt sein, die Zielsetzungen des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst zu erreichen, bzw. zu erhalten oder zu verbessern.

 

Auf die Ausführungen zu den Maßnahmen zur beruflichen Gleichstellung und den Aussagen zur IST-Analyse im anliegenden Frauenförderplan wird verwiesen.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Hauptausschuss:

Der Hauptausschuss empfiehlt der Ratsversammlung, dem Frauenförderplan der Stadt Plön für die Jahre 2023 bis 2026 zuzustimmen.

 

Ratsversammlung:

Dem Frauenförderplan der Stadt Plön für die Jahre 2023 bis 2026 wird zugestimmt.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:
--

 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

x

keine


 

Reduzieren

Anlagen

Loading...