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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2023/2747-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Bundesrepublik Deutschland (Vorhabenträgerin), vertreten durch das Land Schleswig-Holstein, hat im Rahmen des o.g. Verfahrens die vom 26.02.2018 - 26.03.2018 ausgelegten Planfeststellungsunterlagen überarbeitet und hierfür die Durchführung eines Planänderungsverfahrens nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) beantragt.

 

Das im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein angesiedelte Amt für Planfeststellung Verkehr hat die Stadt Plön gebeten, die Planänderungsunterlagen einen Monat lang zur allgemeinen Einsicht auszulegen.

 

Die vom v.g. Amt an die Stadt Plön übersandten Planfeststellungsunterlagen für den Lärmschutz an der B 76 im Bereich der Ortsumgehung Plön - 1. Planänderung - liegen seit dem 01.03.2023 bis einschl. 31.03.2023 im Rathaus öffentlich aus. Die Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung (Anlage 1) erfolgte am 17.02.2023 u.a. auf der Homepage der Stadt Plön. Die ausgelegten Planunterlagen wurden mit Auslegungsbeginn auch digital im Internet über folgenden Direktlink https://planfeststellung.bob-sh.de/plan/b76-laermschutz-ploen der Öffentlichkeit zur allgemeinen Einsichtnahme bereitgestellt. Auf Seite 1 der Bekanntmachung sind unter der Überschrift „Wesentliche Inhalte der geänderten Planunterlagen sind:“ Aussagen zu den geänderten Planfeststellungsunterlagen aufgeführt.

 

Einwendungen und Stellungnahmen gegen die geänderte Planung können bis zum 14.04.2023 einschließlich erhoben werden. Die v.g. Frist ist eine gesetzliche Frist und kann nicht verlängert werden.

Zu den im Jahr 2018 ausgelegten, ursprünglichen Planfeststellungsunterlagen für den Lärmschutz an der B 76 hat die Stadt Plön mit Schreiben vom 27.09.2018 eine Stellungnahme an das Amt für Planfeststellung Verkehr-SH geschickt. Eine schriftliche Rückmeldung des Amtes ist seitdem nicht erfolgt.

 

Die Verwaltung empfiehlt die erneute Abgabe einer städtischen Stellungnahme zu den überarbeiteten Planfeststellungsunterlagen.

 

Die AG Lärmschutz hat einen Entwurf einer Stellungnahme (Anlage 2) erstellt, der von der Ratsversammlung beraten und ggfs. beschlossen werden soll. Zudem soll die Abgabe einer Resolution der Stadt Plön beraten und ggfs. beschlossen werden.

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Beschlussvorschlag

Eine Beschlussfassung der Ratsversammlung über die Abgabe einer Stellungnahme und die Abgabe einer Resolution erfolgt nach den Ergebnissen der Beratung.

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Abgabe einer Stellungnahme und die Abgabe einer Resolution werden keine finanziellen Auswirkungen ausgelöst.

 


 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

X

keine

Mit der Abgabe einer Stellungnahme und mit der Abgabe einer Resolution ist keine Klimarelevanz verbunden.

 


 

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