Nach der Sitzung des Hauptausschusses am 08. Mai 2023 hat die Kämmerei unter Einbezug der aktualisierten Veränderungslisten sowie der im Hauptausschuss gefassten Beschlüsse einen Entwurf für die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 erarbeitet. Die Satzung enthält folgende Festsetzungen:
§ 1 Ziff. 1 der Haushaltssatzung (Ergebnisplan):
Der Gesamtbetrag der Erträge beläuft sich auf 25.164.900 €. Der Gesamtbetrag der
Aufwendungen errechnet sich mit 28.756.500 €, so dass ein Jahresfehlbetrag in Höhe von
3.591.600 € (Vorjahr Überschuss: 433.800 €) auszuweisen ist.
§ 1 Ziff. 2 der Haushaltssatzung (Finanzplan):
Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit beläuft sich auf
24.155.100 €. Dem gegenüber steht der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit mit 26.391.100 €.
Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit wird auf 3.105.400 € festgestellt. Der Gesamtbetrag der
Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit ist mit 3.713.400 €
auszuweisen.
§ 2 Ziff. 1 der Haushaltssatzung (Gesamtbetrag der Kredite):
Zur Mitfinanzierung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des
Finanzplanes werden Kreditaufnahmen in Höhe von 2.486.400 € (Vorjahr: 1.874.900 €)
benötigt.
§ 2 Ziff. 2 der Haushaltssatzung (Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen):
Im investiven Teil des Finanzplanes sind in 2023 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
1.239.700 € berücksichtigt worden.
§ 2 Ziff. 3 der Haushaltssatzung (Höchstbetrag der Kassenkredite):
Der Höchstbetrag der Kassenkredite bleibt mit 8.000.000 € gegenüber dem Vorjahr
unverändert.
§ 2 Ziff. 4 der Haushaltssatzung (Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen):
Der Stellenplan 2023 erhöht sich gegenüber dem Vorjahr um 1,359 von 104,862 auf 106,221
Stellenanteile.
§ 3 Ziff. 1 der Haushaltssatzung (Hebesätze der Grundsteuer):
Der Hebesatz der Grundsteuer A bleibt mit 390 % und der Hebesatz der Grundsteuer B mit
425 % gegenüber dem Vorjahr unverändert.
§ 3 Ziff. 2 der Haushaltssatzung (Hebesatz der Gewerbesteuer):
Der Hebesatz der Gewerbesteuer bleibt mit 390 % gegenüber dem Vorjahr unverändert.
§ 4 der Haushaltssatzung (Höchstbetrag unerheblicher über- und außerplanmäßiger
Aufwendungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen):
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und
Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die
Bürgermeisterin ihre Zustimmung nach § 82 bzw. § 84 der Gemeindeordnung erteilen kann,
bleibt mit 10.000 € gegenüber dem Vorjahr unverändert.