Gemäß dem Erlass des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport vom 21.11.2022, gültig seit dem 01.01.2023, sollen die Stadtfeuerwehrverbände bis zum 30. April 2023 eine Mitgliederversammlung einberufen. Hintergrund hierfür ist, dass das o.g. Ministerium den Freiwillige Feuerwehren neue Mustersatzungen zur Verfügung gestellt hat, die einen rechtssicheren internen Dienstbetrieb gewährleisten. Die neuen Satzungen sollen bis zum 30.06.2023 beschlossen werden.
Der Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Plön beabsichtigt im Rahmen einer Mitgliederversammlung im Juni 2023 über die anliegende Satzung beraten und ggf. beschließen zu lassen.
Neue und wesentliche Änderungen zur alten Fassung sind folgende:
1. Eine Verwaltungsabteilung soll in die Satzung aufgenommen werden,
2. Eine Kinderabteilung soll in die Satzung aufgenommen werden,
3. Die Position des 2. Stellvertretenden Wehrführers soll entfallen.
Gemäß § 8b Abs. 2 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren bedarf die Bildung der zu Ziffer 1 und 2 genannten Abteilungen der vorherigen Entscheidung der Ratsversammlung.
Gemäß des Sachvortrages des Wehrführers soll die Bildung einer Kinderabteilung durch die Neufassung der Satzung zunächst lediglich ermöglicht werden. Eine direkt anschließende Gründung ist nicht beabsichtigt.
Die neu zu bildende Verwaltungsabteilung sei getrennt von den aktiven Kameraden zu betrachten. Des Weiteren sollen die Mitglieder der Verwaltungsabteilung keine Uniformteile erhalten, sodass hier keine Mehrkosten entstehen sollten.
Abschließend beabsichtigt die Neufassung der Feuerwehrsatzung den Wegfall der Position des 2. Stellvertretenden Wehrführers. Demgemäß werden hier gewisse Einsparungen zu erwarten sein.