Bei der Besetzung der Stellen der Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen
wirken der Schulträger, die Lehrkräfte, die Eltern und ggf. die Schülerrinnen und Schüler in
der Form eines Wahlverfahrens mit. (§§ 37 ff SchulG SH)
Für jedes Wahlverfahren wird vom Schulträger ein Schulleiterwahlausschuss gebildet.
Hierbei soll sichergestellt werden, dass mindestens 40 % der Mitglieder Frauen sind. Dem
Schulleiterwahlausschuss darf nicht angehören, wer sich um die Stelle beworben hat.
Der Schulverband Plön Stadt und Land entsendet als Schulträger in den
Schulleiterwahlausschuss 10 Mitglieder, die von der Schulverbandsversammlung gewählt
werden. Diese Mitglieder dürfen nicht Lehrkräfte oder Mitglieder des Schulelternbeirats der
betroffenen Schule sein.
Die Stadt Plön und die übrigen verbandsangehörigen Gemeinden entsenden jeweils 5
Vertreter:innen in den Schulleiterwahlausschuss. Die Mitglieder im Schulleiterwahlausschuss
können für die Dauer der Wahlperiode der Vertretungskörperschaft gewählt werden. In
diesem Fall sind zusammen mit den Mitgliedern Stellvertreter und Stellvertreterinnen zu
wählen. Dies ist - wie in der Vergangenheit auch - für den Schulverband Plön Stadt und Land vorgesehen.
Voraussichtlich zum 01. August 2023 steht die Wahl der Schulleitung der Rodomstorschule in Plön an. Daher sollten bereits in der konstituierenden Sitzung der Schulverbandsversammlung am 11. Juli 2023 die Mitglieder des Schulträgers im Schulleiterwahlausschuss gewählt werden. Aus diesem Grund sind nunmehr die 5 Vertreter:innen einschließlich ihrer persönlichen Stellvertreter:innen seitens der Stadt Plön zu benennen.
Die Parteien / Fraktionen der Ratsversammlung hätten nach dem Höchstzahlverfahren
folgendes Vorschlagsrecht:
CDU 1 Vertreter:in mit Stellvertreter:in
SPD 1 Vertreter:in mit Stellvertreter:in
Grüne 1 Vertreter:in mit Stellvertreter:in
FWG 1 Vertreter:in mit Stellvertreter:in
FDP 1 Vertreter:in mit Stellvertreter:in