Für die Amtsperiode 2024 bis 2028 werden Schöffen in allgemeinen Strafsachen für die Amts- und Landgerichte gesucht. Die Stadt stellt nach den Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes hierfür eine Vorschlagsliste auf. Mittels Presseaufruf wurde für das Ehrenamt geworben.
Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der
anwesenden Mitglieder der Ratsversammlung, mindestens jedoch die Hälfte der
gesetzlichen Zahl der Mitglieder erforderlich.
Bei Einverständnis kann über die Vorschlagsliste im Ganzen, andernfalls über jede
Kandidatin / jeden Kandidaten einzeln abgestimmt werden.
Wird in der Ratsversammlung über etwaige Ausschlussgründe einzelner Bewerber:innen diskutiert, ist für die Dauer der Beratungen die Öffentlichkeit auszuschließen und danach öffentlich zu beschließen.
Aus den Vorschlägen aller Gemeinden wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Plön die Haupt- und Hilfsschöffen.
Die Vorschlagsliste liegt dieser Verwaltungsvorlage als Anlage bei.