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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2023/2787

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Ascheberg stellt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 9 „Neubau Kindertagesstätte AWO, Langenrade 14“r die Errichtung einer Kindertagesstätte für sechs Gruppen an der Straße Langenrade auf.

Mit Schreiben vom 31.05.2023 wurde die Stadt Pn gem. § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 

Durch die Planung sind Belange der Stadt Plön nicht betroffen

 

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Beschlussvorschlag

1. Gegen die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 9 der Gemeinde Ascheberg bestehen keine Bedenken.

2. Die Verwaltung der Stadt Plön wird beauftragt, keine Stellungnahme an die Gemeinde Ascheberg abzugeben.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen: keine

 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

x

keine



 

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Anlagen

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