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ALLRIS - Vorlage

Vorlage Feuerlöschverband - VO/RV/2023/2799

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Die Amtszeit von Herrn Lars Winter als Bürgermeister der Stadt Plön endete mit Ablauf des 28. Februar 2023. Dadurch schied Herr Winter gleichzeitig als gesetzliches Mitglied aus der Feuerlöschverbandsversammlung des Feuerlöschverbandes Groß Plön aus. Ein Ausscheiden des Feuerlöschverbandsvorstehers während der Wahlzeit gilt bis zur Wahl des Nachfolgers / der Nachfolgerin, längstens für die Dauer von fünf Monaten, als Verhinderung.

 

Gemäß § 12 Abs. 1 GkZ i.V. m. § 33 Abs. 1 GO hat daher der stellvertretende Feuerlöschverbandsvorsteher, Herr Jörg Prüß, die Amtsgeschäfte des Feuerlöschverbandes Groß Plön vertretungsweise bis zur konstituierenden Sitzung der Feuerlöschverbandsversammlung geführt.

 

Nach § 5 Abs. 3 der Feuerlöschverbandssatzung i.V. m. § 12 Abs. 1 GkZ wählt die Feuerlöschverbandsversammlung aus Ihrer Mitte für die Dauer der Wahlzeit der Gemeindevertretungen (bis zum 31.05.2028) eine(n) neue(n) Vorsitzende(n). Der Vorsitzende / die Vorsitzende ist gleichzeitig Feuerlöschverbandsvorsteher:in.

 

Bisher wurde grundsätzlich der Bürgermeister der Stadt Plön zum Vorsitzenden der Feuerlöschverbandsversammlung und somit auch zum Feuerlöschverbandsvorsteher gewählt. Da die Verwaltungs- und Kassengeschäfte des Feuerlöschverbandes durch die Stadt Plön wahrgenommen werden, hat sich diese Regelung bewährt. 

 

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Beschlussvorschlag

 Zum Vorsitzenden / Zur Vorsitzenden der Feuerlöschverbandsversammlung und somit gleichzeitig zum Feuerlöschverbandsvorsteher / zur Feuerlöschverbandsvorsteherin wird ….. (Name wird in der Sitzung ergänzt)………gewählt.   

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