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ALLRIS - Vorlage

Vorlage Feuerlöschverband - VO/RV/2023/2798

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Nach § 33 Abs. 1 Satz 2 GO leitet das dienstälteste Mitglied die Sitzung zur Wahl der oder des Vorsitzenden des Feuerlöschverbandes.

Der Wortlaut des Gesetzestextes besagt hierzu Folgendes: Die Wahl der oder des Vorsitzenden in der ersten Sitzung nach Beginn der Wahlzeit leitet das am längsten ununterbrochen der Gemeindevertretung angehörende Mitglied, das hierzu bereit ist, bei gleicher Dauer der Zugehörigkeit zur Gemeindevertretung leitet das älteste Mitglied die Wahl. 

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Beschlussvorschlag

 Die Feststellung erfolgt im Rahmen der Sitzung. 

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