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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2023/2786

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Wie bereits bekannt ist, wird die Wankendorfer Baugenossenschaft ihr bisheriges Engagement für das Osterkarree verändern. Der inklusive Nachbarschaftstreff war bislang ein Gemeinschaftsprojekt des Kreises Plön (Eingliederungshilfe), der Wankendorfer und der GSHN (Gesellschaft für soziale Hilfen in Norddeutschland) und es gab eine entsprechende Verteilung der Kosten für den Betrieb. Nun wird sich die Wankendorfer weitestgehend aus dem Projekt zurückziehen, sodass die Finanzierung neu geregelt werden muss.

Die jetzigen Räumlichkeiten für das Osterkarree wurden gekündigt und es ist ein Umzug in die Schillener Str. 2 (ehemalige Apotheke) möglich. Um das Osterkarree in diesen Räumlichkeiten zu betreiben, sind Investitionskosten in Höhe von 54.750,- € erforderlich (siehe Anlage „Kostenschätzung“).

Zur Klärung der Finanzierung des laufenden Betriebes haben sich der Kreis Plön, die Wankendorfer, die GSHN und Bürgermeisterin Frau Radünzel am 08.06.2023 getroffen. Die Kosoz (Koordinierungsstelle soziale Hilfen der schleswig-holsteinischen Kreise) hat die Berechnung der Betriebskosten unter Einbeziehung aller Parameter vorgenommen und führt das wie folgt aus:

 

Dieser Tagessatz wurde zuletzt für das Jahr 2023 auf 7,69 EUR gesteigert. Der Tagessatz gilt für eine leistungsberechtigte Person. Für das Osterkarree wurden 20 Personen fest in die Kalkulation aufgenommen. Die Finanzierung so auf diese 20 Personen aufzubauen, ist nicht die übliche Vorgehensweise und war seinerzeit bereits ein weiteres Zugeständnis des Kreises, um dem Osterkarree zum einen die Finanzierung zu sichern und zum anderen einen gleichmäßigen Zahlungsfluss zu gewährleisten.

Die Rechnung entsprechend simpel: 7,69 EUR Tagessatz x 20 Personen x 365,25 Tage = 56.175,45 EUR p.a. oder 4.681,29 EUR  p.m.

 

Nachdem sich die Wankendorfer nun mehr oder weniger aus dem Projekt rauszieht, nachdem dieses ursprünglich selbst durch die Wankendorfer initiiert wurde, würde der Tagessatz gemäß der vorliegenden Kalkulation auf 17,39 EUR steigen. Die Investitionskosten (Umbaumaßnahmen) sollten idealerweise auf mindestens 10 Jahre verteilt werden analog eines Mietvertrages mit 10 Jahren Laufzeit.

 

Dann läge der Tagessatzr den Kreis bei 17,94 EUR. Dies wären 10.920,96 EUR monatlichr den Kreis und damit eine Steigerung in Höhe von 133,29%.

 

Die Problematik ist vor allem, dass es sich um kein (reines) Angebot der Eingliederungshilfe handelt. Bisher konnte das Engagements des Kreises damit gerechtfertigt werden, dass es sich um ein Gemeinschaftsprojekt handelt. Die Beteiligung des Kreises lag rechnerisch bei etwas unter 50 % (ungefähr). Der Kreis konnte argumentieren, dass ca. 50% Eingliederungshilfe in dem Projekt steckt, wobei das auch schon schön gerechnet ist.

 

Nun würde die Beteiligung des Kreises gegen 100% laufen. Um das Ganze für den Kreis in einen denkbaren Bereich zu bewegen, müssten wir bei einem Tagessatz von 10 EUR oder weniger liegen. Um bei einem Tagessatz von 10 EUR landen müsste von anderen Schultern ca. 4.500 EUR monatlich getragen werden. Wie Herr Mengel vor Ort betonte, wäre dies noch keine Zusage des Kreises. Man läge dann lediglich wieder im denkbaren Bereich.

 

Von den 4.500 EUR sind folgende Beträge abzuziehen:

 

-          Reduzierung der Miete um 350 EUR (Zusage des Vermieters)

-          Ggf. reduziert sich die Miete noch etwas mehr, da die angegebene Fläche mit 122,5m² noch nicht bestätigt bzw. nachvollzogen werden konnte.

-          Der Vermieter übernimmt Basissanierung. Dazu gibt es nach unserer Runde noch keinen Betrag. Die Größenordnung dürfte sich in Grenzen halten und sich nur marginal auf den Tagessatz auswirken.

-          Die Wankendorfer hat eine monatliche Beteiligung in Höhe von 500 EUR befristet bis zum 31.12.2025 zugesagt. Danach soll das Engagement neu bewertet werden. Da wir die Leistungsvereinbarung mit einer Laufzeit von 5 Jahren abschließen und dementsprechend auch kalkuliert wird, entsprechen die 500 EUR für ca. 30 Monate umgelegt auf 5 Jahre 250 EUR monatlich. Die Malerarbeiten, die von der Wankendorfer übernommen werden, wurden mit 1.500 EUR veranschlagt und sind bereits von den Investitionskosten abgezogen und bereits im Tagessatz eingepreist.

-          GSHN (Frau Jesse) sucht nach Einsparmöglichkeiten (Investitionskosten + Personal)

 

Sollten die offenen Punkte deutlich zu unseren Gunsten ausfallen, dürfen am Ende schätzungsweise immer noch zwischen 2.500 EUR und 3.500 EUR fehlen.

 

Die eingereichten Investitionskosten der GSHN befinden sich im Anhang. Die Basissanierung soll nun durch den Vermieter erfolgen. Welche Positionen dies im Einzelnen sind, ist zu klären. Außerdem wird Frau Jesse nach Einsparmöglichkeiten suchen. Deshalb wäre es optimaler eine Summe zur Verfügung zu stellen, anstatt die Übernahme bestimmter Positionen zuzusagen.

 

Die Ausführungen der Kosoz ergeben, dass der Fehlbedarf für den Betrieb des Osterkarrees bei 2.500,- bis 3.500,- € liegen wird, sofern der Kreis der Maßnahme mit der oben angenommenen Kostenbeteiligung überhaupt zustimmt.

Die GSHN stellt einen Zuschussantrag in Höhe von 800,- € pro Monat bei der Stadt Plön für den laufenden Betrieb (siehe Anlage).

 

Die Beteiligung der Stadt Plön ist in unterschiedlichen Varianten denkbar:

 

  • die Übernahme bzw. Zuschuss zu den Investitionskosten (einmalig).
  • die Übernahme des Defizits für den laufenden Betrieb – in voller Höhe bis zu 3.500,- € oder anteilig.
  • eine Kombination mit Investitionskostenzuschuss sowie anteilige monatliche Unterstützung.

 

 

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Beschlussvorschlag

Ein Beschlussvorschlag wird in der Sitzung erarbeitet. 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:
Der Haushalt der Stadt Plönr das Haushaltsjahr 2023 ist in der Sitzung der Ratsversammlung am 10. Mai 2023 beschlossen worden. Eine Haushaltsgenehmigung seitens der Kommunalaufsichtsbehörde ist gemäß des aktuellen Haushaltserlasses des Innenministeriums Schleswig-Holsteins erst zu erwarten, wenn die Kämmerei den vollständigen Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 aufgestellt hat. Es ist davon auszugehen, dass die abschließenden Arbeiten für einen prüffähigen Jahresabschluss voraussichtlich im September 2023 erfolgen werden. An diesem ungünstigen Umstand ist die personelle Besetzung der Kämmerei maßgeblich. Bisher gelang es nicht, die vakanten Stellen qualifiziert nachzubesetzen (Fachkräftemangel und Langzeiterkrankung). Bis zur Bekanntmachung der Haushaltssatzung befindet sich die Stadt Plön in der vorläufigen Haushaltsführung und es gelten die Regelungen des § 81 GO. Somit darf die Stadt Plön nur Auszahlungen leisten, zu deren Leistung sie rechtlich verpflichtet ist. Die Leistung von Auszahlungen für eine neue freiwillige Aufgabe ist somit in der haushaltslosen Zeit nicht zulässig.

 

Nach Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2023 könnte evtl. das Verfahren eines außerplanmäßigen Aufwandes für die lfd. Zuschusszahlungen (Miete etc.) eingeleitet werden. Diesbezüglich wäre die Unabweisbarkeit gem. § 82 GO zu begründen. Die Unabweisbarkeit kann z.B. mit wirtschaftlichen Vorteilen oder mit Gefahr in Verzug begründet werden. Dieses ist aus Sicht der Verwaltung in dieser Situation nicht darstellbar.

Alternativ müsste ein Nachtragshaushaltsplan aufgestellt werden.

Die Beteiligung der Stadt Plön an den Investitionen stellt eine Investitionsförderungsmaßnahme (Beteiligung an einer Investition eines Dritten) dar.

Hierfür sieht der Haushaltsplan keine Pauschalmittel vor. Gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 3 GO ist die Aufstellung eines Nachtragshaushaltsplanes erforderlich, wenn bisher nicht im Haushaltsplan berücksichtigte Auszahlungen für eine Investition oder Investitionsförderungsmaßnahme geleistet werden sollen.

Aufgrund der vorstehend beschriebenen personellen Situation sowie der weiterhin bestehenden hohen Arbeitsbelastung im Bereich der Kämmerei sollte im Jahre 2023 die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes möglichst vermieden werden.

Sofern die Stadt Plön für dieses Projekt eine finanzielle Beteiligung beschließen sollte, wäre ein Mittelabfluss erst ab dem Jahre 2024 anzustreben. Die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes 2023 würde zu weiteren Verzögerungen in den Bereichen Jahresabschlussarbeiten und der Aufstellung des Haushaltes 2024 führen.

 

Die Zuschussaufwendungen würden gemäß des aktuellen Erlasses des Innenministeriums Schleswig-Holsteins zur Haushaltskonsolidierung im Rahmen eines Fehlbetragszuweisungsverfahrens nicht anerkannt und vom fehlbetragswürdigen Betrag in Abzug gebracht werden.

 


 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

X

Negativ

 

keine

 

Durch den Umbau und den Umzug ergeben sich belastende Auswirkungen auf das Klima.



 

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Anlagen

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