Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2023/2792

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Das Land Schleswig-Holstein hat einen Teil der Kommunen verpflichtet, einen kommunalen Wärme- und Kälteplan zu erstellen und fortlaufend zu aktualisieren.

 

Die Stadt Plön ist auf Grund ihrer zentralörtlichen Funktion als Unterzentrum mit Teilfunktion eines Mittelzentrums zur Aufstellung eines kommunalen Wärme- und Kälteplans verpflichtet.

 

Dies geschieht nach den gesetzlichen Anforderung nach § 7 EWKG (Energiewende- und Klimaschutzgesetz) SH. Ziel ist eine kommunale Wärmeversorgung, die bis zum Jahr 2045 CO2-neutral gestaltet ist. So kann die kommunalen Kälte- und Wärmeplanung (KWP) an die Ziele des Klimaschutzkonzeptes der Stadt Plön anknüpfen. 

 

Einen Beschluss über die Aufstellung einer KWP hat die Ratsversammlung bereits am 21.09.2022 gefasst (VO/RV/2022/2575).

 

Zeitliches Vorgehen:

 

Die KWP muss nach § 7 EWKG SH bis zum 17.12.2024 fertiggestellt und dem zuständigen Ministerium vorgelegt sowie im Internet veröffentlicht werden.

Derzeit wird das Leistungsverzeichnis erstellt.

 

Die Dauer der Konzepterstellung kann ab Bearbeitungsbeginn auf etwa 10 Monate geschätzt werden.

 

Finanzierung:

 

Das Land weist den verpflichteten Kommunen für die Erstellung Konnexitätsmittel zu, die Stadt Plön erhält insgesamt 34.041,45 Euro.

 

Die Auszahlung der ersten Jahrespauschale erfolgte für das Jahr 2022 am 31. Januar 2023 und für die Jahre 2023 und 2024 dann am 30. November des jeweiligen Jahres.

Es soll kein zusätzliches Budget aus Eigenmitteln der Stadt Plön genutzt werden.

 

Die KWP soll einen Weg zur treibhausgasneutralen Wärmeversorgung aufzeigen und dafür notwendige klimafreundliche Wärmenetze, dezentrale Erzeugungsanlagen und Einzellösungen in Einklang zu bringen. Damit dient sie als belastbare Planungs- und Entscheidungshilfe für die kommenden Jahre bis zum anvisierten Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2045.

 

Gleichzeitig entsteht mit dem zu entwickelnden Maßnahmenplan der KWP eine wichtige Vereinbarung zwischen Verwaltung und Selbstverwaltung über die nächsten konkreten Schritte zur Emissionsminderung und zum Erreichen der Klimaneutralität in der Wärmebereitstellung.

 

Die KWP dient als Strategie für die Identifikation und Entwicklung von Flächen zur Kälte- und Wärmeerzeugung mit Erneuerbaren Energien sowie zur Entwicklung von Kälte- und Wärmenetzen und umfasst dabei das gesamte Stadtgebiet.

 

Die qualitativen Schwerpunkte liegen zum einen bei einer umfangreichen, belastbaren und technologieoffenen Potenzialanalyse für Energieeinsparung und den Einsatz regenerativer Energien sowie zum anderen auf einem möglichst umsetzungsorientierten und konkreten Maßnahmenplan.

 

Die Schritte sind in § 7 Abs. 3 EWKG definiert. Fünf Bestandteile bilden die KWP:

 

 Bestandsanalyse

 Prognose

 Potentialanalyse

 Räumliche Verbrauchs-/ Versorgungsszenarien

 Maßnahmenprogramm

 

Im Rahmen der Durchführung werden sowohl Informationen der städtischen Gremien als auch Bürgerinformationsveranstaltungen eingeplant. 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 Der GUT nimmt den aktuellen Sachstand zur kommunalen Kälte- und Wärmeplanung zur Kenntnis. 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe hierzu Erläuterung im Sachverhalt.

 


 

Klimarelevanz & Begründung:

X

Positiv

 

Negativ

 

keine

 

Positiv, weil eine hohe Klimarelevanz für die zukünftige klimaneutrale Wärmeversorgung der Stadt Plön und das Erreichen der Ziele des Klimaschutzkonzeptes „Plön schlägt Klimawellen“ vorliegt.

 

Mit der Erstellung eines kommunalen lte- und rmeplans erfüllt die Stadt Plön eine gesetzliche Verpflichtung durch das Land Schleswig-Holstein mit dem Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung in der Stadt Plön bis spätestens 2045.



 

Loading...