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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2023/2794

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Jahresabschluss 2021 wird nach aktuellem Stand voraussichtlich im September 2023 vom Team Finanzen abschließend aufgestellt sein.

 

§ 92 GO schreibt eine Prüfung des Jahresabschlusses vor. Bei Gemeinden, die nicht über ein eigenes Rechnungsprüfungsamt verfügen, tritt an dessen Stelle gemäß § 92 Abs. 5 GO ein Ausschuss der Gemeindevertretung. Das ist bei der Stadt Plön der Fall. Nach § 1 Ziffer 5 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Plön ist hier der Hauptausschuss für die Prüfung der Jahresrechnung zuständig.

 

Bisher war es üblich, dass vom Hauptausschuss zur Vorprüfung der Jahresabschlüsse eine Delegation von 2 bis 3 Mitglieder:innen bestimmt wurde. Eine Abfrage zur Verfügbarkeit einzelner Hauptausschussmitglieder:innen für die Prüftätigkeit erfolgte durch den Fachbereich Finanzen und interner Service nicht.

 

Eine Terminabsprache zur Prüfung des Jahresabschlusses wird direkt mit den vom Hauptausschuss benannten Vorprüfer:innen vorgenommen.

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis und benennt in der Sitzung die Vertreter:innen für die Prüfung des Jahresabschlusses 2021.

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:

Der Sachverhalt hat keine finanziellen Auswirkungen.

 


 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

x

keine

 

 



 

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