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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2023/2813

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Wittmoldt beteiligt die Stadt Plön gem. § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) an der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „Sonnenkraftwerk Wittmoldt“ der Gemeinde Wittmoldt sowie der 8. Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden Lebrade, Rathjensdorf und Wittmoldt. 

 

Die Änderung des Flächennutzungsplans wird im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans durchgeführt und bereitet diesen vor.

Ziel des Bebauungsplans ist die Errichtung einer Solar-Freifchenanlage. Vorgesehen sind fest aufgeständerte Solarmodultische mit ca. 88.500 Modulen, die eine Gesamtleistung von ca. 50 MWp ergeben. Der Netzanschluss ist über das Umspannwerk am Trenter Berg vorgesehen. Die Anlage wird mit einem Stahlmattenzaun mit Übersteigschutz und einer Höhe von max. 2,20 m geschützt, wobei der Zaun mindestens 15 cm über der Erdoberfläche endet, sodass ihn Kleintiere und Niederwild passieren können.

Die für die Freiflächen-Photovoltaik vorgesehene Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt und wird auch im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Zur Realisierung der Planung sind eine Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

 

Auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung wird im Flächennutzungsplan der überwiegende Teil des Geltungsbereichs als eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Photovoltaik dargestellt. Zentral innerhalb dieser Fläche werden eine Grünfläche und eine Fläche für Wald dargestellt.

 

Auf Ebene des vorhabenbezogenen Bebauungsplans konkretisieren sich die Flächennutzungen: Gemäß Begründung umfasst das dort festgesetzte Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Photovoltaik eine Fläche von ca. 41 ha. Zentral innerhalb dieser Fläche werden private Grünflächen und Flächen für Wald festgesetzt. Die Sonderbaufläche wird an allen Seiten nach außen hin durch Festsetzungen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen begrenzt.

Innerhalb der Sonderbaufläche werden großgige Baugrenzen festgesetzt. Die Grundflächenzahl (GRZ) wird mit 0,75 festgesetzt. Die minimale Höhe der Module muss 0,8 m betragen, die maximale Höhe darf 4,0 m betragen. Östlich der Sonderbaufläche wird auf ca. 24,8 ha eine landwirtschaftliche Fläche festgesetzt.

 

Gegenüber den Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung, über die der SteP am 07.12.2022 beraten und den Beschluss gefasst hat, keine Stellungnahme an die Gemeinde Wittmoldt abzugeben, haben sich keine wesentlichen Veränderungen ergeben.

 

Die Realisierung der Freiflächen-Photovoltaikanlage hat keine Auswirkungen auf die Belange der Stadt Plön.

 

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Beschlussvorschlag

Durch die 8. Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden Lebrade, Rathjensdorf und Wittmoldt und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „Sonnenkraftwerk Wittmoldt“ der Gemeinde Wittmoldt sind keine Belange der Stadt Plön betroffen.

Seitens der Verwaltung wird keine Stellungnahme an die Gemeinde Wittmoldt abgegeben.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:

kein


 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

x

keine

 

 



 

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Anlagen

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