Der städtische Produkthaushalt für das Haushaltsjahr 2023 wurde mit umfangreichen Veränderungen in der Sitzung der Ratsversammlung am 10.05.2023 beschlossen. Die Kämmerei hatte im Anschluss noch zahlreiche Unterlagen, z.B. den pflichtigen Vorbericht sowie diverse Genehmigungsanträge, vorzubereiten und den vollständigen Haushalt am 10.07.2023 der unteren Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises Plön vorgelegt.
Mit Datum vom 10.08.2023 hat die Kommunalaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung mit erheblichen Einschränkungen genehmigt. Eine Genehmigung ist nur erfolgt, da die Stadt Plön eine schriftliche Zusage gegenüber der unteren und oberen Kommunalaufsichtsbehörde erteilt hat, dass die Kämmerei bis September 2023 den Jahresabschluss 2021 vollständig aufbereiten wird. Darüber hinaus wurde eine Zusicherung seitens des Innenministeriums Schleswig – Holsteins verlangt, dass vor einer abschließenden Beschlussfassung über den Produkthaushalt des Haushaltsjahres 2024 der Jahresabschluss 2022 vollständig aufgestellt sein wird.
Von dem erforderlichen Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 2.486.400 € wurde lediglich ein Teilbetrag in Höhe von 1.740.480 € genehmigt. Die Kürzung der Kreditmittel beträgt somit 745.920 € bzw. exakt 30 Prozent. Es handelt sich hierbei um eine sehr hohe – bisher nicht dagewesene – Kürzung. Somit ist die Finanzierung sämtlicher investiver Maßnahmen nicht gewährleistet.
Des Weiteren hat die Kommunalaufsichtsbehörde die Maßnahme „Fahrradstraße Rodomstorstraße“ unter dem Vorbehalt einer Einzelgenehmigung gestellt. Hier ist neben einer verbindlichen Förderung der Nachweis zu erbringen, dass auch die Folgekosten dieser Maßnahme getragen werden können. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wurde hingegen uneingeschränkt genehmigt.
Eine Kürzung der Kreditmittel ist erfolgt, da die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Plön nicht gegeben ist. Gleichermaßen wird die vorgesehene Nettoneuverschuldung im Jahre 2023 angesichts der mittelfristig defizitären Haushaltslage als sehr problematisch beurteilt. Des Weiteren erwartet die Kommunalaufsicht, dass die Stadt Plön die Haushaltskonsolidierung konsequent umsetzt bzw. noch intensiviert.
Es obliegt nunmehr der Ratsversammlung der Stadt Plön, bei bestimmten investiven Maßnahmen Sperrvermerke zu beschließen, um eine haushaltsrechtlich, verbindliche Ausführung der weiteren Maßnahmen sicherzustellen. Die Verwaltung empfiehlt, folgende Bereiche mit einem Sperrvermerk zu belegen:
FRK 36100.78510100 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen / Baumaßnahmen – Neubau Kita: Haushaltsansatz 2023: 200.000 € (Kreditanteil: 200.000 €)
Aktuell wird seitens der Verwaltung überprüft, ob die Stadt Plön überhaupt in der Pflicht steht, weitere KiTa-Plätze zu errichten, oder ob die Zuständigkeit beim Kreis Plön liegt.
Es wird empfohlen, die Mittel in 2023 zu sperren und bei Bedarf ab 2024 wieder in den Haushalt der Stadt Plön einzustellen.
FRK 12205.78510110 – Obdachlosenangelegenheiten / Baumaßnahmen – Neubau Obdachlosenunterkunft: Haushaltsansatz 2023: 100.000 € (Kreditanteil: 100.000 €)
Aus verwaltungsseitigen Kapazitätsgründen wird empfohlen, die Mittel in 2023 zu sperren und im kommenden Haushaltsjahr 2024 wieder einzustellen.
FRK 51100.78150010 – Städtebauplanung / Sonstige Investitionszuschüsse (Maßnahmen der Städtebauförderung: Haushaltsansatz 2023: 380.000 € / (Kreditanteil: 380.000 €)
Es wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, einen Teilbetrag der Mittel in Höhe von 59.000 € (Kreditanteil: 59.000 €) in diesem Jahr zu sperren. Nach einer Vorabinformation des Innenministeriums Schleswig – Holsteins werden in 2023 Städtebauförderungsmittel in Höhe von 471.000 € bewilligt. Der städtische Anteil würde somit 157.000 € betragen.
FRK 31310.68110140 – Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz / Zuweisungen des Landes / Erwerb Gebäude Lütjenburger Straße
Dieses Einzahlungskonto ist nicht Gegenstand des Produkthaushaltsplanes, da zum Zeitpunkt der Planerstellung keine gesicherten Erkenntnisse vorlagen, dass die Stadt Plön für den Erwerb des Gebäudes eine Zuweisung erhält. Zwischenzeitlich liegt der Stadt Plön ein Zuwendungsbescheid in Höhe von 387.000 € vor. Diese außerplanmäßige investive Einzahlung reduziert in gleicher Höhe die entsprechenden Kreditmittel.
Alle zuvor genannten Einzelpositionen nehmen einen kreditbezogenen Anteil in Höhe von 746.000 € ein. Alle weiteren im investiven Finanzplan veranschlagten Maßnahmen könnten somit umgesetzt werden.