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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2023/2841

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen können gem. §87 Gemeindeordnung (GO) Kassenkredite bis zu dem in der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag aufgenommen werden. In § 2 Ziff. 3 der Haushaltssatzung der Stadt Plön für das Haushaltsjahr 2023 ist der Höchstbetrag weiterhin auf 8 Mio. Euro festgesetzt worden.

 

Kassenkredite stehen nicht im Zusammenhang mit Aufnahmen von Darlehensmitteln zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen. Sie sind weitestgehend zur Finanzierung des lfd. Verwaltungsbetriebes erforderlich. Des Weiteren sind Kassenkredite auch in Teilen für die Vorfinanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen notwendig, da der exakte Darlehensbetrag in Einzelfällen erst nach Abschluss der Maßnahme feststeht.

 

Die Zahlungsfähigkeit der Finanzbuchhaltung (Stadtkasse) ist durch die kontinuierliche Aufnahme von Kassenkrediten sicherzustellen. Seit vielen Jahren wird die Liquidität aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr im Rahmen von Kontokorrentkrediten, sondern durch die Aufnahme von sog. Kassenfestkrediten sichergestellt. Hierbei werden erforderliche Kreditaufnahmen über die Beteiligung von Finanzdienstleistern / -maklern mit kurz- bzw. - mit Beschluss der Selbstverwaltung - mittelfristigen Laufzeiten realisiert. Die Zinssätze liegen dabei deutlich unter den vereinbarten Konditionen der Kontokorrentkredite.

 

Die Aufnahme von Kassenkrediten, deren Laufzeit das aktuelle Haushaltsjahr überschreiten, ist lt. Runderlass des Innenministeriums Schleswig-Holstein zu § 87 der GO vom 01.02.2022 eine wichtige Entscheidung gem. § 27 GO, für die ein Beschluss der Ratsversammlung erforderlich ist. Dieser Beschluss muss Festlegungen enthalten

  • zur maximalen Höhe der Kassenkredite, die mit einer über das Haushaltsjahr hinausgehenden Laufzeit aufgenommen werden dürfen, und
  • zur maximalen Laufzeit dieser Kassenkredite

 

Mit Stand zum 01.09.2023 sind zwei Kassenkredite in Höhe von zusammen 3,5 Mio. Euro über Laufzeiten von

-          6 Monaten, bis 30.10.2023 zu einem Zinssatz von 3,68 % (2,5 Mio. Euro)

-          1,5 Monaten, bis 02.10.2023 zu einem Zinssatz von 3,91 % (1 Mio. Euro)

aufgenommen worden.

 

Aktuell werden die Zinsen durch die EZB noch kontinuierlich angehoben, jedoch erwarten Analysten in absehbarer Zukunft eine Stagnation oder sogar ein moderates Absenken der Zinsen. In einem schwer einzuschätzenden Zinsumfeld agiert der Finanzbereich der Stadt Plön vorsichtig und eher mit kurzfristigeren Laufzeiten, damit eine schnellere Anpassung an sich evtl. verändernde Kassenkredithöhen erfolgen kann.

Dennoch ist es für alle Beteiligten im Finanzbereich vorteilhaft, einen Kassenkredit über den Jahreswechsel hinaus aufzunehmen, um die über den Jahreswechsel grundsätzlich erhöhte Arbeitsbelastung in der Finanzbuchhaltung nicht weiter zu steigern.

 

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss empfiehlt der Ratsversammlung, die Verwaltung zu ermächtigen, einen kurzfristigen Kassenkredit über den Jahreswechsel 2023/24 hinaus in Höhe der notwendigen liquiden Mittel, maximal aber 4,5 Mio. Euro, aufzunehmen. 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:

sh. Sachverhalt

 


 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

x

keine

 

 



 

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