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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2023/2845

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Stadt Plön hat im Herbst 2021 das Bike-Sharing-System der KielRegion, die Sprottenflotte, erfolgreich eingeführt. In landesweiten Medien wurde die Einführung der Sprottenflotte in Plön als Vorzeigeprojekt dargestellt und als ein Baustein für die positive Bewertung im ADFC-Fahrradklimatest herausgestellt. Ein großer Erfolg für die Stadt Plön!

 

Herr Hilwerling von der KielRegion stellt die aktuelle Entwicklung der Sprottenflotte nach dem Betreiberwechsel zu Beginn des Jahres 2023 sowie die geplante zukünftige Entwicklung des Systems gemäß Anlage 1 vor.

 

Der Kooperationsvertag der Stadt Plön mit der KielRegion zum Betrieb der Sprottenflotte ist bis zum 31.12.2023 befristet, sodass zur Weiterführung des Sprottenflottenbetriebs ein neuer Kooperationsvertrag zu schließen ist.

 

Die Implementierung der Sprottenflotte in Plön ist wichtiger Bestandteil der Radverkehrsentwicklung sowie dem Radverkehrskonzeptes aus dem Jahr 2018. Die Verlängerung des Vertrages trägt zur weiteren Stärkung der positiven Entwicklung des Radverkehrs sowie der Umsetzung des vorliegenden Radverkehrskonzeptes bei.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

  1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung beauftragt die Verwaltung, den Kooperationsvertrag mit der KielRegion zur Weiterführung der Sprottenflotte ab dem Jahr 2024 zu schließen. Die entsprechenden Finanzmittel sind in die jeweiligen Haushaltsansätze einzustellen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:

r das Jahr 2023 sind im Haushaltsplan 2023 basierend auf den Vorjahresergebnissen Aufwendungen in Höhe von 12.000 € sowie eine Förderung des Kreises Plön in Höhe von 6.000 €r den Betrieb der Sprottenflotte berücksichtigt. Da der Kooperationsvertrag bis zum 31.12.2023 befristet ist, sind in der Finanzplanung aktuell keine Mittel veranschlagt. Die Weiterführung des Kooperationsvertrages mit der KielRegion würde aus diesem Grund in den Jahren 2024ff. zu erhöhten Aufwendungen und entsprechend zu einer Erhöhung der Jahresfehlbedarfe führen. Ob es über das Jahr 2023 hinaus weiterhin eine Förderung vom Kreis Plön geben wird, steht aktuell noch nicht fest. Im Jahr 2021 leistete die Stadt Plön einen ungeplanten Investitionsförderungszuschuss in Höhe von 3.967,88 €, damit die Station der Sprottenflotte bei der Förde Sparkasse in Betrieb genommen werden konnte. Des Weiteren wurden für die drei städtischen Stationen Investitionen in Höhe von 7.911,38 € geleistet. Die Aufsung des investiven Zuschusses sowie der städtischen Investitionen wirken sich weiterhin durch die damit verbundenen Abschreibungen in Höhe von jährlich rd. 400 € auf 10 bzw. rd. 1.500 € auf 5 Jahre negativ in den Ergebnisrechnungen der kommenden Jahre aus. Die zusätzliche Belastung beträgt somit insgesamt hrlich rd. 13.900 €, soweit keine Zuweisungen mehr geleistet werden.


 

Klimarelevanz & Begründung:

x

Positiv

 

Negativ

 

keine

 

Durch den Betrieb der Sprottenflotte wird eine Verlagerung von Mobilitätsanteilen hin zum Radverkehr erreicht.



 

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Anlagen

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