Der Ältestenrat hat in seiner Sitzung vom 11. September 2023 über die Änderung der Hauptsatzung und damit verbunden auch über die Änderung der Zuständigkeitsordnung beraten. Die Änderungen der Zuständigkeitsordnung werden in einer weiteren Vorlage (Nr. 2848-1) dargestellt.
Die SPD Fraktion und die CDU Fraktion haben im Vorfeld der Verwaltung ihre Veränderungsvorschläge unterbreitet und sind der Anlage beigefügt.
Im Rahmen der Vorberatung im Ältestenrat wurden die bestehenden Änderungsvorschläge dahingehend ergänzt, dass die Städtepartnerschaften und die Patenschaft mit der Marineunteroffiziersschule Plön künftig in den Bereich des Ausschusses für Soziales, Umwelt und Energie übergehen sollte.
Die im Ältestenrat weiterhin anwesenden Fraktionen erläuterten, dass aus ihrer Sicht kein Bedarf bzw. keine Notwendigkeit für eine Veränderung der Hauptsatzung (sowie der Zuständigkeitsordnung) gesehen wird.
Die Verwaltung hat nach der Behandlung der Thematik im Ältestenrat, für die Beratung des Hauptausschusses, die Änderungen der Hauptsatzung in eine Neufassung eingearbeitet. Wegfallende Teile sind dabei in ROT markiert und optisch gestrichen, die neuen Textbereiche wurden in BLAU aufgenommen.
Die von der Verwaltung empfohlenen Änderungen wurden in GRÜN in die Fassung eingebaut. Diese wurde im Ältestenrat von der Verwaltung erläutert.
Hinweise der Verwaltung, die in Klammern in GRÜN gesetzt wurden, sind noch in der Sitzung abzustimmen und nicht Bestandteil des eigentlichen Satzungstextes.
Weitere Änderungswünsche können zudem in der Sitzung des Hauptausschusses noch beraten werden, bzw. bis zur Beschlussfassung durch die Ratsversammlung schlussendlich noch erfolgen. Hier wird zum Beispiel auf die noch nicht abgeschlossene Beratung zur Formulierung des Bereichs der Umweltbeauftragten bzw. des Umweltbeauftragten verwiesen.
Die Verwaltung hatte im Ältestenrat ebenso darauf hingewiesen, dass die Hauptsatzung entsprechend den Vorschriften der Gemeindeordnung durch Kommunalaufsichtsbehörde zu genehmigen ist.
Hierzu empfiehlt es sich, die Änderungen / die Neufassung vor Befassung und endgültiger Beschlusslage in der Ratsversammlung der Kommunalaufsichtsbehörde für eine Vorab-Prüfung zur Durchsicht einzureichen. Da die Zeitschiene zwischen Hauptausschusssitzung und Beschlussfassung durch die Ratsversammlung nicht sehr lang ist, vermag eine Rückmeldung der Kommunalaufsichtsbehörde bis zur kommenden Ratsversammlung noch nicht erfolgt sein.
Sollten dann Änderungshinweise durch die Kommunalaufsichtsbehörde erfolgen, wäre eine erneute Beschlussfassung durch die Ratsversammlung ggfs. erforderlich.