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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2023/2816

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Ratsversammlung hat zuletzt neben Ratsmitgliedern vermehrt auch andere Bürgerinnen und Bürger zu stellvertretenden Mitgliedern (stellvertretende bürgerliche Mitglieder) von Ausschüssen gewählt. 

 

Eine Regelung, dass auch die stellvertretenden bürgerlichen Mitglieder im Falle der Vertretung eine Aufwandsentschädigung bzw. ein Sitzungsgeld erhalten, ist bisher in der Entschädigungssatzung der Stadt Plön nicht vorgesehen.

Die Verwaltung wurde daher gebeten, eine entsprechende Regelung in die Entschädigungssatzung aufzunehmen.

 

Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 6 der Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungsverordnung) können auch stellvertretende Ausschussmitglieder nach § 46 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung (bürgerliche Mitglieder) ein Sitzungsgeld erhalten.

 

Gemäß § 12 Abs. 1 der Entschädigungsverordnung beträgt das Sitzungsgeld aktuell 35 Euro. 

 

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Beschlussvorschlag

Die anliegende 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Plön über die Entschädigung der in der Stadt Plön tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten und ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger wird beschlossen.

Die Satzung tritt rückwirkend zum 01. Juni 2023 in Kraft.   

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

In den Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus wurden 9 und in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung wurden 7 stellvertretende bürgerliche Mitglieder gewählt.
Im Vertretungsfall erhalten die stellvertretenden bürgerlichen Ausschussmitglieder ein Sitzungsgeld in Höhe von 35 €.

 

 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

x

keine


 

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Anlagen

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