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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2023/2820

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Rahmen Rundgespräches mit den von Behinderung betroffenen Mitbürgerinnen und Mitbürgern der Stadt Plön am 08.06.2023  wurde in Übereinstimmung mit § 4 der Satzung der Stadt Plön über die Aufgaben der/des Behindertenbeauftragten der Stadt Plön eine Wahl durchgeführt, da die Wahlzeit der bisherigen Beauftragten, Frau Ute Wacks, endet.

Einstimmig wurde zum Behindertenbeauftragten der Stadt Plön

Herr Heinz Möllers, Jörg-Steinbach-Ring 8, Plön

gewählt.

Gemäß § 5 der o.g. Satzung beträgt die Wahlzeit 5 Jahre. Sie beginnt mit der Bestätigung der Wahl durch die Ratsversammlung.

Die Ratsversammlung wird daher um Bestätigung gebeten. 

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Beschlussvorschlag

Gemäß § 5 Satzung der Stadt Plön über die Aufgaben der/des Behindertenbeauftragten der Stadt Plön wird die Wahl von Herrn Heinz Möllers,

Jörg-Steinbach-Ring 8, 24306 Plön, zum Behindertenbeauftragten der Stadt Plön bestätigt.  

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:
Der Behindertenbeauftragte erhält für seine ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung, die bereits laufend im Haushalt eingestellt ist.


 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

x

keine


 

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