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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2023/2829

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Plön haben am 23.06.2023 den Einnahme- und Ausgabeplan für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen, er liegt dieser Vorlage als Anlage bei.

 

Gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung für Sondervermögen der Stadt Plön für die Kameradschaftspflege der Freiwillige Feuerwehr kann der vom Wehrvorstand aufgestellte und von der Mitgliederversammlung beschlossene Einnahme- und Ausgabeplan erst nach Zustimmung der Ratsversammlung in Kraft treten.

Eine Ablehnung wäre gegenüber dem Wehrvorstand zu begründen. 

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Beschlussvorschlag

 Dem Einnahme- und Ausgabeplan der Freiwilligen Feuerwehr Plön für das Haushaltsjahr 2024 wird zugestimmt. 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:
./.
 

 


 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

x

keine

 

 



 

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Anlagen

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