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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2023/2842

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Entgeltordnung für die Schlossgarage Plön ist letztmalig zum 01. Juli 2018 angepasst worden. Im Zuge der durchzuführenden Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen ist nunmehr über eine Entgelterhöhung der Schlossgarage und eine damit verbunden neue Entgeltordnung nachzudenken.

Einige Miet- und Pachtentgelterhöhungen, die gemäß des Vertragsinhaltes preisindexorientiert zulässig sind, stehen daher an bzw. sind in Teilen in 2023 bereits aktualisiert worden. Im Wege der Preisindexanpassung ist nun eine Überlegung, die Entgelte für die Schlossgarage an die allgemeine Preisentwicklung der vergangenen Jahre anzupassen. 

 

Es werden folgenden Änderungen des § 2 (Entgeltstruktur) auf Basis des Verbraucherpreisindex für Deutschland 2020=100 vorgeschlagen:

 

 

Einmalige Nutzer

 

-alt-

-neu-

A 1)

Bis zu 1 Stunde

2,50 €

3,00 €

A 2)

Bis zu 2 Stunden

4,00 €

5,00 €

A 3)

Tagestarif ab 2 h

6,00 €

7,00 €

A 4)

Abendtarif 00.00 bis 6.00 Uhr

5,00 €

6,00 €

Dauerbenutzer

Dauerparkausweis

 

 

B 1)

0 – 24 Uhr an 365 Tagen

65,00 €

75,00 €

 

 

Durch die Anpassung wird bei den Tagestickets mit einer Mehreinnahme in Höhe von rund 3.900 € und bei den Dauernutzern ( derzeit 56 Stellplätze)  mit einer Mehreinnahme in Höhe von rund 6.700 € gerechnet. In der Summe ist mit Mehreinnahmen in Höhe von rund 10.600 pro Jahr zu rechnen.

 

Die neue Entgeltordnung hätte damit folgenden Wortlaut:

 

 

Entgeltordnung für die „Schlossgarage Plön“

 

Die Ratsversammlung der Stadt Plön hat in ihrer Sitzung vom 04. Oktober 2023 folgende Entgeltordnung für die „Schlossgarage Plön“ beschlossen:

 

§ 1 Entgelterhebung

 

Für die Benutzung der von der Stadt Plön verwalteten Stellplätze in der Schlossgarage Plön wird ein Entgelt nach Maßgabe der Entgeltsätze erhoben. In dem Entgelt ist der jeweils gültige Mehrwertsteuersatz enthalten.

 

§ 2 Entgeltstruktur

 

A)  Einmalige Nutzer:

 

1) bis zu 1 Stunde        3,00 €

 

2)  bis zu 2 Stunden        5,00 €

 

3)  Tagestarif:  ab 2 Stunden (bis 24.00 Uhr)                7,00 €

 

4)  Abendtarif (00.00 bis 6.00 Uhr)       6,00 €

 

 

B)   Dauerbenutzer

 

           Dauer-Parkausweis (0-24 Uhr an 365 Tagen im Jahr)           75,00 € / Monat

 

 

§ 3 Ausnahmen

Die Bürgermeisterin der Stadt Plön kann aus besonderen Gründen Ausnahmen dieser Entgeltordnung zulassen.

 

§ 4 Inkrafttreten

Diese Entgeltordnung tritt ab 01.Dezember 2023 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung vom 02. Mai 2018, in Kraft getreten am 01. Juli 2018, außer Kraft.

 

 

Plön, den 

 

Stadt Plön

Die Bürgermeisterin

gez. Mira Radünzel

 

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Beschlussvorschlag

Hauptausschuss:  

Der Hauptausschuss empfiehlt der Ratsversammlung, die Entgeltordnung für die Schlossgarage Plön in der vorgelegten Form und Fassung zu beschließen.

 

Ratsversammlung:

Die Entgeltordnung für die Schlossgarage Plön wird in der vorgelegten Form und Fassung beschlossen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen: Siehe Sachverhalt

 

 


 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

x

keine

 

 



 

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