Seit Beginn des Jahres 2021 haben umfangreiche Vorarbeiten für das Projekt auf verschiedenen Ebenen stattgefunden. Gespräche mit zahlreichen Akteuren wurden geführt, umfangreiche Berechnungen wurden erstellt. Am 28.04.2021 beschloss die Ratsversammlung einstimmig, die Projektskizze einzureichen.
Diese wurde vom seinerzeitigen Fördermittelgeber PTJ am 08.10.2021 bewilligt. Das war ein großer Erfolg, da dies nur sehr wenigen Kommunen in Deutschland gelungen ist.
Nachdem der GUT und der SteP in einer gemeinsamen Sitzung am 10.02.2022 dem Förderantrag zugestimmt hatten, wurde dieser schließlich für das Projekt „Massen-Algen-Kulturanlage auf dem Klärwerk Plön“ über 9.950.000 € am 28.02.2022 gestellt.
Die Förderquote betrug 100 %. Der ansonsten für Fehlbetragskommunen übliche Höchstsatz von 90 % wurde durch einen „Coronabonus“ um 10 % durch den Bund aufgestockt.
Die ursprüngliche Laufzeit war geplant von Dezember 2022 bis zum November 2026.
Im Laufe des Verfahrens wurde von der Selbstverwaltung die Erstellung einer Risikoanalyse sowie einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erbeten. Zudem wurden beihilferechtliche Fragen relevant (Wärmeverkauf durch öffentlich geförderte Fernwärmeleitungen).
Die Freigabe der Haushaltsmittel für die Risikoanalyse und die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durch den Hauptausschuss sollte erst nach Vorliegen eines genehmigten Haushaltes 2022 erfolgen. Der Projektträger erklärte sich damit einverstanden, den Projektstart von Dezember 2022 auf den Februar 2023 zu verschieben.
Auch die Z.U.G.(neuer Projektträger) hat die Beihilferelevanz hausintern intensiv geprüft. Im November 2022 wurde der Stadt noch mitgeteilt, dass der Wärmeverkauf innerhalb des Projektes wohl nachrangig sei. Wenn kein Dritter, sondern die Stadtwerke Plön den Wärmeverkauf vornehmen würden, wäre dies nicht beihilferelevant.
Zudem waren Fragen zu beantworten, wie denn das künftige Betreibermodell aussehen soll.
Dies wurde u.a. auch mit der Selbstverwaltung in einem Treffen der Lenkungsgruppe zum Sanierungsmanagement am 16.11.2022 diskutiert.
Im Folgenden wurden Gespräche mit der Stadtwerke Plön Versorgungs - GmbH zu einer möglichen Projektbeteiligung bzw. Projektaufteilung (Reinigung Schmutzwasser und Seesanierung/Wärmeerzeugung/Wärmeverkauf) geführt.
Am 14.02.2023 äußerte Z.U.G. nach Prüfung durch die eigene Rechtsabteilung und das Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aus verschiedenen Gründen beihilferechtliche Bedenken gegen das Projekt, bezogen auf die Bereiche Wärmeerzeugung und Wärmeverkauf. Diese Teilbereiche könnten nur mit 45 % und nicht mit 100 % gefördert werden. Sollte man das Projekt so aufteilen, so müsse auch die dem Förderantrag zu Grunde liegende Berechnung der Treibhausgasminderung überarbeitet werden.
Mitte März 2023 teilte Z.U.G. der Stadt mit, dass die Beihilferelevanz bei allen Förderprojekten bundesweit immer mehr in den Vordergrund gerät.
Ebenso wurde dargelegt, dass per se die Förderung von Unterhaltung und Betrieb der Anlage ausscheidet. Obwohl das Projekt eine hohe Fördereffizienz habe, sei eine Gleichheit zu anderen Projekten erforderlich. Eine Art „Rettungsschirm“ für den Fall des wirtschaftlichen und finanziellen Scheiterns des Projektes zu Lasten des städtischen Haushaltes könne es nicht geben. Die entstehenden Kosten im Betrieb müssten also allein durch den Wärmeverkauf gedeckt sein.
Am 13.04.23 teilte Z.U.G. mit, dass nach der Durchsicht aller relevanten Unterlagen die Rechtsabteilung im Hause zu dem Ergebnis gekommen sei, dass die Förderung für dieses Vorhaben in großen Teilen definitiv eine Beihilfe darstellt und zwingend eine Systemabgrenzung erforderlich sei. Was bedeute, dass die Projetskizze überarbeitet werden müsse, neue Berechnungen anzustellen und der Förderantrag zu modifizieren wäre. Auch die angestellten externen Berechnungen zur Wirtschaftlichkeitsbetrachtung waren damit hinfällig.
Z.U.G. erläuterte, dass für das Förderprogramm ein letztes Zeitfenster im Juni/Juli 2023 aufgemacht werde. Dann endet die 100%-Förderung. Nochmals wurde betont, dass der Bund das Risiko der dauerhaften Finanzierbarkeit über die Anschubfinanzierung für die Investitionen durch die Förderung hinaus nicht trage und das aktuell in Deutschland bei einigen Kommunen enorme Mehrkosten (Kostensteigerungen/Inflation) entstanden seien, die diese an ihre finanziellen Grenzen stoßen lassen.
Es folgten im Sommer weitere Abstimmungsgespräche mit Z.U.G. und den Stadtwerken Plön Versorgungs - GmbH hinsichtlich einer möglichen erfolgreichen Realisierung des Projektes u.a. auch zur möglichen Inanspruchnahme anderer Förderprogramme durch die Versorgungs - GmbH (Möglichkeit der förderrechtlichen Trennung, Höhe des Strompreises, erforderliche Anschlussquote, Weiterberechnung der Kosten der Stadt für den Algenanteil an den Bereich Wärmeerzeugung/Wärmeverkauf, Auffangen von Spitzenlasten etc.pp.)
Z.U.G. teilte mit, dass die Stadt aller spätestens bis Ende des Jahres 2023 den Förderbescheid annehmen müsse. Dann ende die 100 %-Förderung.
Bis dahin müssten dann auch alle politischen Entscheidungen auf der Grundlage neuer Berechnungen, Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und Risikoanalysen getroffen worden sein.
Der Fachbereich Finanzen und interner Service hat in Teilen den Prozess mit begleitet und an zahlreichen Besprechungs- und Abstimmungsterminen teilgenommen. Folgende Bedenken wurden dabei aufgrund der finanzschwachen Konstellation der Stadt Plön und der nicht überschaubaren Risiken herausgearbeitet:
- Die finanzielle dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Plön ist seit Jahren nicht mehr gegeben.
- Das restliche Eigenkapital mit Stand per 31.12.2020 ist mit rd. 6,7 Mio. € sehr gering. Der vollständige Verzehr des Eigenkapitals wird über die kommenden Jahresabschlüsse erfolgen.
- Allein die städtischen Fehlbeträge des Ergebnisplanes 2023 bis 2026 umfassen nach derzeitigem Kenntnisstand ein Volumen von über 10 Mio. €.
- Es ist keine seriöse Einschätzung des gesamten Investitionsvolumens möglich. Aufgrund der Inflationsentwicklung ist mit erheblichen Preissteigerungen zu rechnen.
- Evtl. über die Fördersumme hinausgehende Investitionskosten wären durch die Stadt Plön zu decken. Diesbezügliche Investitionskosten müssten zu 100 Prozent mit Investitionsdarlehen aufgefangen bzw. finanziert werden. Aufgrund der außergewöhnlich hohen Inflation hat die Europäische Zentralbank den Leitzins zwischenzeitlich von 0,00 Prozent auf 4,50 Prozent angehoben.
Darlehensaufnahmen erfordern aktuell erhebliche Zinsaufwendungen und tragen zu einer weiteren negativen Fehlbetragsentwicklung bei. Neue Investitionsdarlehen müssen wiederum mit der zusätzlichen Aufnahme von neuen Kassenkrediten getilgt werden. Hier tritt zwischenzeitlich ein Dominoeffekt ein.
- Der laufende Betrieb der Algenanlage verursacht jährliche Kosten im höheren sechsstelligen Bereich. Diese Betriebskosten müssen von der Stadt Plön getragen werden. Ob der Verkauf der Wärme über einen Verbundpartner sämtliche Kosten decken würde, ist fraglich, zumal die erzeugte Kälte vom Verbundpartner zurückgekauft werden müsste. Verbleibende Differenzen zu Lasten der Stadt Plön tragen ebenfalls zu weiteren negativen Fehlbetragsentwicklungen bei.
- Auch der weitere Anstieg der Defizite bzw. der Fehlbeträge im Ergebnisplan kann nur noch über die zusätzliche Aufnahme von Kassenkrediten gedeckt werden. Die Zinskonditionen der Kassenkredite sind analog der Investitionsdarlehen ebenfalls erheblich angestiegen und belasten den Haushalt.
- Wäre der Verbundpartner die Stadtwerke Versorgungs - GmbH muss die Stadt Plön bei einem Scheitern zu 70 Prozent für den Verbundpartner haften. Somit trägt die Stadt Plön ein beträchtliches Risiko.
Alle vorgenannten Punkte lassen aus finanzieller und haftungsrechtlicher Sicht an einer Realisierung des Vorhabens in erheblichem Maße zweifeln.
Am 27.07.2023 hat ein Gespräch mit der Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises Plön stattgefunden.
Die Kommunalaufsichtsbehörde verweist darauf, dass die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Plön nicht gegeben ist und steht dem Vorhaben sehr kritisch gegenüber. Eine Genehmigung wird aus diesem Grunde nicht in Aussicht gestellt.
Zum Jahresende 2023 läuft die 100 %ige Fördermöglichkeit für das Projekt ab. Eine gesicherte Klärung aller noch offenen Fragen sowohl auf Seiten der Stadt als auch auf Seiten der Stadtwerke Plön Versorgungs - GmbH, die Herbeiführung der notwendigen politischen Beschlüsse sowie die Einreichung eines modifizierten Projektantrages unter Einhaltung des vorgegebenen Zeitfensters ist auf Grund der Komplexität nicht zu realisieren.
Eine nur 90 %ige Förderung ab 2024 scheidet zurzeit aus finanziellen Gründen aus.
Aus diesen Gründen schlägt die Verwaltung vor, den Förderantrag zurück zu nehmen.
Die Verwaltung hat Z.U.G. am 23.08.2023 die Problematik der veränderten Situation erläutert. Z.U.G. teilte mit, dass aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auch Bedenken dahingehend geäußert wurde, dass sich eine Kommune durch ein solches Projekt weiter in eine finanzielle Notlage bringen könne. Z.U.G. berichtete noch einmal, dass auch andere Kommunen, die finanziell gut aufgestellt sind, aufgrund der allgemeinen Kostensteigerung „ins Schwanken“ geraten sind.
Z.U.G. betonte, dass im Falle einer Beschlussfassung aus dem Projekt auszusteigen, dies für eine spätere neue Antragstellung kein Hindernis sei.