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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2023/2865

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Rahmen des Planungsprozesses zur städtebaulichen Entwicklung der Freifläche „Eutiner Straße 8“ (sog. Fischereigelände) hat sich eine Arbeitsgruppe (AG) Eutiner Straße gebildet. Die AG setzt sich aus Mitgliedern der Selbstverwaltung zusammen.

 

Die konstituierende Sitzung der AG fand am 12.09.2023 statt. In dessen Verlauf wurde eine Terminabfolge für die weitere Vorgehensweise festgelegt (Anlage 1).

Die monatlich stattfindenden AG-Treffen sollen von der Verwaltung begleitet werden.

 

Mit Schreiben vom 27.09.2023 wurde dem Vorsitzenden des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung (SteP) ein Antrag mit einem Beschlussvorschlag für die am 11.10.2023 stattfindende SteP-Sitzung vorgelegt (Anlage 2). Dieser bildet die Grundlage für die Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise.

 

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Beschlussvorschlag

Eine Beschlussfassung erfolgt nach der Beratung durch den Ausschuss.

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:

Zu entstehenden Aufwendungen oder investiven Auszahlungen gibt es zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussagen. Diese werden erst im weiteren Verlauf abschätzbar.

 

r die Entwicklung des Geländes Eutiner Straße 8 stehen bisher keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Lediglich die Erschließung des Geländes war Bestandteil der Haushaltsplanung. Somit sind die Aufwendungen sowie möglichen investiven Auszahlungen in die Haushaltsplanung 2024 einzubeziehen und für die Durchführung von Ausschreibungen und Beauftragungen von Firmen ist die Haushaltsgenehmigung 2024 abzuwarten.

 


 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

X

keine

 

 



 

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Anlagen

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