Die Stadt Plön hat sich im Jahr 2022 mit dem integrierten Klimaschutzkonzept „Plön schlägt Klimawellen“ klar zum Klimaschutz und zur Nachhaltigkeit bekannt. Eine der Maßnahmen des Konzeptes lautet „Nachhaltige Beschaffung und Vergabe“ (IPK2).
Insgesamt wird in Deutschland von einem staatlichen Beschaffungsvolumen von jährlich knapp 350 Milliarden Euro ausgegangen. Mit der Einhaltung der Vorgaben zur nachhaltigen Beschaffung bekennen sich einkaufende Stellen zu Umweltschutz und Menschenrechten.
Auch die Stadt Plön und der Schulverband Plön Stadt und Land können durch ein nachhaltiges Beschaffungswesen Verantwortung übernehmen und als Vorbild für Plöner Bürger:innen gelten. Durch die Nachfrage nach klimaverträglichen Produkten beeinflusst die Verwaltung unmittelbar die Entwicklung selbiger und gibt ein klares Signal in Richtung produzierender Anbieter:innen, sowohl in Bezug auf Klima- und Umweltschutz als auch auf faire Arbeitsbedingungen.
Mit Anwendung des Leitfadens für nachhaltige Beschaffung unterstützen die Stadt Plön und der Schulverband Plön Stadt und Land die Umsetzung des 12. Ziels für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals/ SDG) Nachhaltige/r Konsum und Produktion und werden nachhaltiger, klimafreundlicher und plastikfreier.
Der Plöner Leitfaden zur nachhaltigen Beschaffung ist durch die Verwaltung der Stadt Plön erarbeitet worden.
Durch die Formulierung verbindlicher Kriterien in den Leistungsbeschreibungen diverser Produktgruppen werden Umweltschutzvorgaben in der Plöner Beschaffungspraxis verankert. Es existieren große Treibhausgas-Minderungspotenziale, die genutzt werden müssen, um das Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 zu erreichen.
Der Leitfaden beschreibt umfangreiche Möglichkeiten, um die Beschaffung insgesamt klimaschonender zu gestalten, zum Beispiel durch gebündelte Bestellungen oder durch die Reduktion vermeidbarer Beschaffungen. Zum anderen betrachtet der Leitfaden zwölf Produktgruppen und bezeichnet für jede einzelne Gruppe verbindliche Kriterien, die für den Einkauf gelten sollen. Es werden je nach Produktgruppe Gütezeichen empfohlen, Vorgaben für die Bewertungskriterien bei Ausschreibungen gemacht und es wird jeweils auf weiterführende Informationen hingewiesen. So können sich die Mitarbeiter:innen einen Einblick in das Thema verschaffen.
Nachhaltige Produkte können niedrigere Kosten beispielsweise durch Langlebigkeit, niedrigere Energieverbräuche während der Nutzung, geringere Umweltkosten und soziale Vorteile aufweisen. Nachhaltige Kriterien sind im gesamten Beschaffungsprozess ausdrücklich erlaubt und erwünscht (zum Beispiel Unterschwellenvergabeordnung).
Der Leitfaden soll ab dem 1.1.2024 angewandt werden und sollte in den Folgejahren mit den Mitarbeiter:innen der Verwaltung evaluiert und aktualisiert werden.