Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2023/2868

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 Für 2024 liegen vier Anträge auf Bezuschussung kulturelle Veranstaltungen / Angebote, eine Gesamtübersicht befindet sich in der Anlage.

 

Für die Zuschussanträge „Sommerausstellung des Kunstvereins Schwimmhalle Schloss Plön e.V.“ und „Arbeit der VHS Plön“ wurde in 2021 durch den Ausschuss entschieden, direkt eine Bewilligung des Zuschusses für die Jahre 2022 bis 2024 zu beschließen.

 

Im heutigen Ausschuss ist über die Zuschüsse des Vereins Kulturforums Schwimmhalle Schloss Plön für die Organisation der eigenen Veranstaltungen und der Gesellschaft zur Förderung des traditionellen Jazz für das Jazz-Festival 2024 zu entscheiden.

 

Beide Anträge sind der Vorlage beigefügt und entsprechend sowohl der beantragten Zuschusshöhe als auch den geförderten Veranstaltungen denen des Vorjahres.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 Der Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus beschließt, in 2024 der Gesellschaft zur Förderung des traditionellen Jazz e.V. Plön einen Zuschuss in Höhe von 3.000 € für die Organisation des Jazz-Festivals und dem Verein Kulturforum Schwimmhalle Schloss Plön einen Zuschuss in Höhe von 3.000 € für die Durchführung der eigenorganisierten Veranstaltungen zu gewähren.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:

Im Haushaltsplan 2023 sind die Zuschüsse an die Gesellschaft zur Förderung des traditionellen Jazz e.V. Plön (3.000 €) sowie an das Kulturforum Schwimmhalle Schloss Plön e.V. (3.000 €) in der Finanzplanung ab 2024 bei dem PSK 26200.53180000 bereits berücksichtigt, so dass eine Gewährung der Zuschüsse keine zusätzlichen negativen Auswirkungen auf den Fehlbedarf hätte.

Der Zuschuss an die VHS (4.230 €) ist bei dem PSK 27100.53180000 ebenfalls bereits in der Finanzplanung enthalten. Gleiches gilt für den Zuschuss an den Kunstverein (1.000 €) bei dem PSK 28100.53180000. Die Leistungen des Baubetriebshofes im Zusammenhang mit der Sommerausstellung des Kunstvereins werden seit 2023 nicht mehr auf dem PSK 28100.54550700 dargestellt, da der Baubetriebshof per 01.01.2023 von der Stadtwerke Plön AöR zur Stadt Plön rückübertragen worden ist und nunmehr als Regiebetrieb geführt wird. Eine höhere Inanspruchnahme von Bauhofleistungen wird wie bisher gegenüber dem Verein abgerechnet und im Produkt 57301 Baubetriebshof vereinnahmt.


 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

X

Negativ

 

keine

 

Jede Veranstaltung löst Verkehre (Künstleranreise, Anreise der Besucher) und somit CO2-Emissionen aus.



 

Reduzieren

Anlagen

Loading...