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ALLRIS - Vorlage

Vorlage Schulverband - VO/RV/2023/2876

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Gemäß § 14 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) gelten für die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Zweckverbandes die Vorschriften des Gemeinderechts entsprechend.

 

Nach § 94 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) ist die Jahresrechnung in Gemeinden, in denen kein Rechnungsprüfungsamt besteht, durch einen Ausschuss der Gemeindevertretung zu prüfen. Diese Aufgabe nimmt nach § 10 Abs. 6 der Verbandssatzung des Schulverbandes Plön Stadt und Land der Hauptausschuss wahr.

 

Der Hauptausschuss wählt aus seiner Mitte zwei Prüfer sowie jeweils einen persönlichen/ eine persönliche Stellvertreter:in, die die Jahresrechnung im Rathaus der Stadtverwaltung Plön prüfen. 

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Beschlussvorschlag

 Wird in der Sitzung erarbeitet 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:
keine finanzielle Auswirkungen
 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

X

keine


 

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