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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2023/2882

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt hat am 05.03.2014 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 16a für den Bereich südliche Eutiner Straße gefasst.

Das städtebauliche Ziel für den von der Eutiner Straße 2 bis Eutiner Straße 9a reichenden Geltungsbereich, der auch die südlich gelegenen Wasserflächen des Großen Plöner Sees umfasst, war die Attraktivität der Eutiner Straße dadurch zu wahren, dass von dort großgige Durchblicksmöglichkeiten auf den Plöner See freigehalten werden und die Wassernähe auch vom öffentlichen Straßenraum aus erlebbar bleibt. Diese städtebauliche Funktion sollte mit der baulichen Nutzbarkeit der Seegrundstücke in einem vertretbaren baulich-räumlichen Konzept abgestimmt werden.

 

Dieses städtebauliche Ziel soll für diese Flächen nicht mehr weiterverfolgt werden. Damit ist die Aufstellung des Bebauungsplans nicht weiter erforderlich und der Aufstellungsbeschluss soll aufgehoben werden.

Eine Entwicklung der Freiflächen kann ggf. nach § 34 BauGB erfolgen bzw. bei Bedarf kann ein Aufstellungsbeschluss für einen neuen Bebauungsplan entsprechend der neuen städtebaulichen Zielsetzungen gefasst werden.

 

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Beschlussvorschlag

 

  1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 16a für den Bereich südliche Eutiner Straße vom 05.03.2014.
  2. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung beauftragt die Verwaltung, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses ortsüblich bekanntzumachen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen: keine

 

 


 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

x

keine

 

 



 

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Anlagen

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