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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2023/2884

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die politischen Gremien der Stadt Plön haben beschlossen, den Marktplatz barrierefrei umzugestalten und Teilbereiche neu pflastern zu lassen, um die Nutzung für geh- und sehbehinderte Menschen zu erleichtern.

 

Zusammen mit weiteren Maßnahmen wurde am 20.07.21 ein Antrag über das Förderprogramm des Landes gemäß Förderrichtlinie zum Programm zur Förderung der Innenstadtentwicklung und der Stadt- und Ortszentren (Innenstadtprogramm) vom 15.06.2021 des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung (MILIG) gestellt.

Am 24.08.2021 erhielt die Stadt Plön einen Zuwendungsbescheid für die beantragten Maßnahmen in Höhe von 499.500 Euro.

 

Für die Marktplatzumgestaltung wurden Gesamtkosten in Höhe von brutto 470.000 geschätzt. Die Höhe der Förderung beträgt 352.500,00 Euro, abzüglich einem Bearbeitungsentgelt in Höhe von 1,5% des bewilligten Zuschusses = 5.287,50 Euro. Die reale Fördersumme reduziert sich somit auf 347.212,50 Euro.

 

Gemäß Beschluss des Hauptausschusses vom 19.09.2022 erhielt die Ingenieurberatung Hauck GmbH den Auftrag zur Planung und Durchführung der Umgestaltung des Marktplatzes und zur Instandsetzung des Marktbrunnens sowie die erforderlichen Sicherheits- und Gesundheitskoordinatorleistung.

 

Im Zuge der bisherigen Planung wurde die Markplatzfläche digital vermessen und das Gelände aufgenommen. Es fanden in diesem Zusammenhang zwei Ortstermine statt in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Marktmeister.

 

Am 10.05.23 fand im Rathaus das erste Planungsgespräch unter Beteiligung von Frau Radünzel, Herrn Homeyer, Herrn Olesch und Herrn Keller und Herrn Vollstedt vom beauftragten Ingenieurbüro statt.

 

Die in diesem Termin besprochenen Ideen wurden in den Lageplan eingearbeitet.

 

Am 21.06.23 fand im Rathaus das zweite Planungsgespräch unter gleicher Beteiligung wie das erste Planungsgespräch statt. Es wurden weitere Ideen und Varianten besprochen.

 

Diese wurden ebenfalls in den Lageplan eingearbeitet.

 

Bei den Ergebnissen handelte es sich zunächst um die Lage der umzubauenden Fläche, die Linienführung und die Anschlussbereiche an den Bestand.

 

Diese sind die Grundlage für die weiteren Planungen.

 

Am 30.08.2023 wurden diese Ergebnisse im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung vorgestellt. Mit dem Beschluss der Freigabe des Vorentwurfes, konnte ein Termin zur Vorstellung des Vorhabens in der Öffentlichkeit vorgenommen werden.

 

Am 05.10.2023 fand eine Veranstaltung zur Vorstellung des Vorhabens in der Aula Am Schiffsthal statt. Bei diesem Termin wurden die Linienführung der umzubauenden Fläche und die verschiedenen Möglichkeiten der Oberflächengestaltung vorgestellt. Ebenfalls wurde über den Marktbrunnen und seinen Standort debattiert.

 

Um die Planung und Entscheidungsfindung weiter voran zu bringen, hat das Ingenieurbüro Hauck nach Rücksprache mit der Verwaltung für die vorabgestimmte Fläche die Baukosten für die verschiedenen Oberflächenvarianten ermittelt.

 

Variante 1, Austausch gegen maschinell bearbeitete ebene Natursteine

Kostenschätzung 680.000 € brutto

 

Variante 2, Pflastersteine auf Höhe, Verfugen und fräsen

Kostenschätzung 400.000 € brutto

 

Variante 3, Austausch gegen hochwertiges Betonsteinpflaster

Kostenschätzung 450.000 € brutto

 

Für das weitere Vorgehen ist nun zu entscheiden, welche Art der Ausführung gewählt werden soll.

Des Weiteren ist über den Standort des Brunnens zu entscheiden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Beschlussvorschläge werden in der Sitzung erarbeitet.

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:

Bereits im Haushaltsplan 2022 wurden Planungsmittel in Höhe von 70.000 €r den barrierefreien Umbau des Marktplatzes berücksichtigt. Diese wurden in das Jahr 2023 übertragen. Für die Umsetzung der Maßnahme sind 400.000 € in 2023 veranschlagt. Die Mittel für die Umsetzung können nach 2024 übertragen werden. Die Maßnahme wird durch das Land im Rahmen des Innenstadtprogrammes gefördert. Die Fördersumme beläuft sich abzüglich eines Bearbeitungsentgeltes auf 347.212,50 €. Die Zahlung konnte bereits vereinnahmt werden. Da Kreditmittel haushaltsrechtlich nur begrenzt übertragbar sind, stehen die Mittel aus 2022 (70.000 €) nur bis zur Veröffentlichung der Haushaltssatzung 2024 zur Verfügung. Die im Sachverhalt beschriebenen Kostenschätzungen der Varianten 1 bis 3 enthalten keine Ingenieurskosten. Es ist daher davon auszugehen, dass die Gesamtkosten bei den Varianten 1 und 3 die aktuell noch zur Verfügung stehenden Mittel überschreiten würden. Dies hätte zur Folge, dass der Auftrag für die Maßnahme erst nach der Genehmigung der Haushaltssatzung 2024 vergeben werden kann. Die Varianten 1 und 3 würden die Ergebnisrechnung auch mit höheren Abschreibungen belasten, so dass die Fehlbeträge weiterhin ansteigen würden. Aus Sicht der Kämmerei ist aus den genannten Gründen die Variante 2 zu präferieren.


 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

x

keine

 



 

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