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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2023/2891

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 39 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) ist ein Beschluss der Ratsversammlung über die Gültigkeit der Gemeindewahl herbeizuführen.

 

Die neue Vertretung hat nach Vorprüfung durch einen von ihr gewählten Ausschuss über die Gültigkeit der Wahl sowie über Einsprüche in folgender Weise zu beschließen:

 

1. War eine Vertreterin oder ein Vertreter nicht wählbar, so ist ihr oder ihm sein Ausscheiden anzuordnen

 

2. Sind in der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahlhandlung Unregelmäßigkeiten vorgekommen, die das Wahlergebnis im Wahlkreis oder die Verteilung der Sitze aus den Listen im Einzelfall beeinflusst haben können, so ist die Wahl der Entscheidung entsprechend zu wiederholen (§ 41 GKWG).

 

3. Ist die Feststellung des Wahlergebnisses fehlerhaft, so ist sie aufzuheben und eine neue Feststellung anzuordnen (§ 42 GKWG).

 

4. Liegt keiner unter 1 bis 3 genannten Fälle vor, so ist die Wahl für gültig zu erklären.  

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Beschlussvorschlag

Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt der Ratsversammlung folgenden Beschluss:

 

Nach Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss am 20.11.2023 wird die Gemeindewahl vom 14.05.2023 für den Bereich der Stadt Plön für gültig erklärt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: ./.

 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

x

keine


 

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