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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2023/2892

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Jahresabschluss der Stadt Plön für das Haushaltsjahr 2021 wurde zwischenzeitlich aufgestellt. Die vorbereitenden Arbeitsschritte für die Aufstellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2022 wurden ebenfalls bereits begonnen. Bevor die Ratsversammlung der Stadt Plön abschließend über den Haushaltsplanentwurf des Haushaltsjahres 2024 entscheidet, ist es nach Vorgaben des Innenministeriums Schleswig – Holstein erforderlich, dass zunächst auch der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 seitens der Kämmerei erarbeitet wird.

 

Die wesentlichen Grundlagen des Abschlusses 2021 können den Anlagen entnommen werden. Wie bei den Abschlüssen der Vorjahre wurden die vollumfänglichen Unterlagen des Jahresabschlusses jeweils mit einem Exemplar den Fraktionen der Plöner Ratsversammlung ausgehändigt. Für die Fraktionen der benannten Prüfer:innen wird kein zweiter Jahresabschlussordner als Fraktionsexemplar mehr erstellt.

 

Der Hauptausschuss der Stadt Plön hat in seiner Sitzung am 21.08.2023 Ratsfrau Stefanie Meyer, Ratsherrn Bastian Landschof sowie Bürgervorsteher Thure Koll als Prüfer:innen benannt. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 wird am 21.11.2023 stattfinden.

Die Prüfer:innen werden in der Sitzung des Hauptausschusses am 27.11.2023 berichten. 

 

Das Haushaltsjahr 2021 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 614.360,69 € ab. Gegenüber der Nachtragshaushaltsplanung des Haushaltsjahres 2021 mit einem geplanten Fehlbedarf in Höhe von 1.317.800,00 € ergibt sich eine Abschlussverbesserung in Höhe von 703.439,31 €. Planung und Abschlussergebnis liegen somit relativ nahe beieinander.

 

Nach Aufstellung des Jahresabschlusses 2021 im Sommer 2023 wurde festgestellt, dass eine außerplanmäßige investive Auszahlung entstanden ist. Das FRK 51100.78180000 – Stadtentwicklungsplanung / Allgemeine Investitionszuschüsse an übrige Bereiche – weist eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 3.967,88 € aus.

 

Auf die entsprechende Sachverhaltsdarstellung im Jahresabschluss – Übersicht der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen – wird verwiesen.

 

Die Ergebnisrücklage in der Bilanz der Stadt Plön wurde bereits durch den Jahresfehlbetrag aus 2008 vollständig aufgezehrt, so dass die angesammelten Jahresfehlbeträge unter der Bilanzposition „vorgetragener Jahresfehlbetrag“ ausgewiesen werden. Soweit diese nicht durch Jahresüberschüsse abgebaut werden, können diese Einzelbeträge gemäß § 26 Abs. 4 GemHVO-Doppik nach 5 Jahren zu Lasten der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen werden. Zum 31. Dezember 2021 könnten rd. 3,7 Mio. € mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet werden. Es wird weiterhin empfohlen, wie bereits bei vorherigen Jahresabschüssen von der Ratsversammlung beschlossen, dass aus Transparenzgründen auf eine Verrechnung verzichtet wird. Die Darstellung der kumulierten Jahresfehlbeträge erscheint ausdrucksstärker als eine saldierte Allgemeine Rücklage.

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss empfiehlt der Ratsversammlung, folgenden Beschluss zu fassen:

„Die Ratsversammlung stellt den Jahresabschluss 2021 in der vorgelegten Fassung fest.

Die außerplanmäßige Auszahlung beim FRK 51100.78180000 – Stadtentwicklungsplanung / Allgemeine Investitionszuschüsse – in Höhe von 3.967,88 € wird zur Kenntnis genommen. Auf die Verrechnung der vorgetragenen Fehlbeträge mit der Allgemeinen Rücklage nach § 26 Abs. 4 GemHVO-Doppik wird verzichtet.“

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich direkt aus der Sachverhaltsdarstellung.
 

 


 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

X

keine


 

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Anlagen

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