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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2023/2824-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der Sitzung des Hauptausschusses am 18.09.2023 wurde zu o.g. Tagesordnungspunkt folgender Beschluss gefasst:

Die Freiwillige Feuerwehr Plön wird gebeten, mit Unterstützung der Verwaltung, nach möglichen Fördergeldern zur Erstellung der Chronik zu suchen und weitere Träger einzuwerben. Über eine Defizitunterstützung wird der Hauptausschuss zu einem späteren Zeitpunkt beraten.

Zwischenzeitlich wurden insgesamt 12 potentielle Fördermittelgeber angeschrieben.

Als Rückantwort konnten Fördermittelzusagen in Höhe von 5.000 € verzeichnet werden.

Weitere ausstehende Rückantworten bleiben abzuwarten.

 

Bezüglich einer Unterbringung der zu erwartenden Gäste wurden vier örtliche Beherbergungsbetriebe angeschrieben.

Hierzu liegt der Verwaltung zurzeit ein Angebot für eine Unterbringung aller Gäste vor, welches ein Gesamtvolumen in Höhe von 1.945 € ausweist. 

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Beschlussvorschlag

1. Die Stadt Plön gewährt der Freiwilligen Feuerwehr Plön für die Durchführung eines Festkommers einen Zuschuss in Höhe von 2.000 €.

 

2. Darüber hinaus gewährt die Stadt Plön der Freiwilligen Feuerwehr Plön für die Erstellung einer Feuerwehrchronik einen Zuschuss in der Höhe der Differenz der Gesamtkosten zu den eingeworbenen Fördermittelgeldern.Der Berechnung des Differenzbetrages werden die voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 16.660 €, auch bei etwaig steigender Kosten, zugrunde gelegt.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Angebot zur Unterbringung der Festgäste anzunehmen. Die Beherbergungskosten in Höhe von 1.945 € sind seitens der Stadt Plön zu tragen.

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:
In der Ursprungsvorlage VO/RV/2023/2824 wurden die finanziellen Auswirkungen eines Zuschusses an die Freiwillige Feuerwehr bereits umfänglich bezogen auf dem damaligen Informationsstand beschrieben. Der beantragte Zuschuss für die Erstellung einer Chronik reduziert sich durch die eingeworbenen Fördermittel von 16.660 € auf 11.660 €. Aufgrund mangelnder Kenntnis seitens der Kämmerei zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanes sind diese Zuschussmittel im Haushaltsplan 2023 nicht berücksichtigt. Aus diesem Grunde sind keine weiteren Zuschussmittel für die Freiwillige Feuerwehr vorhanden. Die gegenseitige Deckungsfähigkeit des Deckungskreises 1000 rgerservice ist grundsätzlich gegeben. Gemäß dem Haushaltskonsolidierungserlass des Innenministeriums vom 07.09.2022 werden gem. Ziff. 1.1 zusätzliche Zuweisungsmittel nicht anerkannt und im Rahmen des Fehlbetragszuweisungsverfahrens in Abzug gebracht. Die für das Haushaltsjahr 2024 beantragten Mittel in Höhe von 3.945 € betreffen den Ergebnisplan und sind noch nicht Gegenstand der Finanzplanung 2024. Die zusätzliche Einstellung der Haushaltsmittel würde den Fehlbedarf des Jahres 2024 entsprechend erhöhen. Des Weiteren würden auch die zusätzlichen Zuschussmittel im Rahmen des Fehlbetragszuweisungsverfahrens nicht anerkannt und in Abzug gebracht.


 

 


 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

x

keine

 

 



 

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