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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2023/2883

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

  Die mit Beschluss des GUT vom 06.12.2018 begonnene Waldumbaumaßnahme im Steinbergwald wurde 2020 und 2021 auf einem ersten Abschnitt umgesetzt. Trotz eines massiven Sturmschadens in der aufgeforsteten Fläche zu Beginn des Jahres 2022 entwickeln sich die gepflanzten Gehölze inzwischen verhältnismäßig gut. Es kann im Moment von einem relativ hohen Anwuchserfolg ausgegangen werden.

 

Am 08.06.2023 fand eine gemeinsame Begehung des Steinbergwaldes mit der Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) unter Anwesenheit der damaligen Umweltbeauftragten Frau Dahmke statt. Im Nachgang zu diesem Gespräch wurden durch Herrn Schnoor (FBG) Vorschläge zum weiteren Umgang mit Wiederaufforstungsflächen und dem angestrebten Waldumbau unterbreitet (siehe Anlage).

Innerhalb des für den Waldumbau vorgesehenen Nadelholzbestandes befindet sich direkt gegenüber der bereits umgebauten Fläche eine durch massive Sturmschäden kahl gefallene, annähernd baumfreie, ca. 0,5 ha große Fläche (inzwischen hauptsächlich von Brombeeren bewachsen), für die nach Landeswaldgesetz Wiederaufforstungspflicht besteht (§ 8 LWaldG).

Nach einer groben Kostenkalkulation der FBG müsste für die Wiederaufforstungsmaßnahme mit Kosten in Höhe von ca. 11.000 € gerechnet werden.

Die Landwirtschaftskammer nimmt bis auf Weiteres aufgrund knapper Mittel keine neuen Fördermittelanträge an. Zudem gab es zuletzt nach Aussage der FBG die Einschränkung durch den Fördermittelgeber, dass erforderliche finanzielle Mittel für Waldumbau und Wiederaufforstung aus der Durchforstung des eigenen Waldbestandes gewonnen werden sollen, sofern ausreichend große und geeignete Waldflächen vorhanden sind. Für Waldbesitzer, die diese Möglichkeit haben, sind die Fördermöglichkeiten laut FBG daher zurzeit sowieso stark eingeschränkt.

Aus dem Protokoll des Waldbegangs ist zu entnehmen, dass die FBG die Bestockung und die Qualität des Holzes zurzeit als ausreichend hoch ansieht, um die Kosten für die Fortführung des Waldumbaus/Wiederaufforstung aus eigenen Mitteln durch Holzverkauf zu decken.

Um den Waldumbau fortzusetzen, sollte daher eine Entscheidung bzgl. der Finanzierung und der gewünschten Maßnahmen getroffen werden.

 

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Beschlussvorschlag

  1.                                                                                                                           

Die Waldumbaumaßnahme im Steinbergwald wird 2024 fortgesetzt. Die dafür erforderlichen finanziellen Mittel werden in den Haushalt 2024 eingestellt und durch nachhaltige und schonende forstwirtschaftliche Maßnahmen/Durchforstung der Waldfläche Steinbergwald so weit wie möglich gedeckt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:
 

Aufgrund der nach Landeswaldgesetz bestehenden Wiederaufforstungspflicht müssen entsprechende Mittel in Höhe von 11.000 € als investive Auszahlung in den Haushalt 2024 eingestellt werden. Gemäß der Erläuterung im Sachverhalt kann aktuell nicht mit diesbezüglichen Fördermitteln gerechnet werden. Der Betrag ist daher zunächst in voller Höhe über Kreditmittel zu finanzieren.

 

r die Fortsetzung der in den Jahren 2020 und 2021 begonnenen Waldumbaumaßnahme im Steinbergwald besteht eventuell die Möglichkeit, Erträge aus der Bewirtschaftung/Durchforstung der Waldfläche zu generieren. Die Höhe und der zeitliche Horizont dieser möglichen Erträge stehen aktuell noch nicht fest, so dass über die weiteren finanziellen Auswirkungen von Seiten der Kämmerei keine Auskunft gegeben werden kann.


 

 


 

Klimarelevanz & Begründung:

x

Positiv

 

Negativ

x

keine

 

 


Die Kohlenstoffspeicherung von Bäumen ist eine sehr komplexe Angelegenheit. Es können nur sehr wenige pauschale Aussagen darüber getroffen werden. So speichern Laubbäume mehr CO2 als Nadelbäume, wenn sie ausgewachsen sind. Allerdings wachsen Nadelbäume in der Regel schneller, so dass die Menge des Kohlenstoffspeichers nicht nur von der Baumart, sondern auch vom Alter, der Größe und dem Stammdurchmesser abhängt. Die Menge und Größe des Zuwachses hängt wiederum mit den Standortbedingungen zusammen. Diese können ihrerseits durch die Folgen des Klimawandels (Klimaanpassung) Veränderungen unterliegen.

Grundsätzlich kann gesagt werden, dass die Aufforstung einer Brache, die an sich keine besondere CO2-Speicherleistung erbringt (eine Moorfläche wäre ein Gegenspiel), positive Auswirkungen auf das Klima, hinsichtlich des Klimawandels, hat. Die vorliegende Betrachtung, die die Entnahme bestimmter Bäume zusätzlich annimmt, die jedoch altersentsprechend abgängig sind und kurz bis höchstens mittelfristig eh durch neue Bäume ersetzt werden müssten, ist zu komplex, als dass eine konkrete Aussage getroffen werden kann. Daher bewertet das Klimaschutzmanagement der Stadt Plön die vorliegende Vorlage als Neutral mit der Tendenz zu Positiv.

Sofern möglich, ist es äerst sinnvoll, das anfallende Holz nicht als Brennmaterial, sondern als Baustoff zu wenden. Noch besser für die indirekte Klimabilanz ist es, wenn das geschlagene Holz als Baustoff bei der Sanierung von Altbauten eingesetzt werden könnte. Der THG-Einsparungseffekt wäre in diesem Fall als enorm hoch anzunehmen.


 

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Anlagen

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