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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2023/2898

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Seit Jahren beschäftigen sich Verwaltung und Selbstverwaltung der Stadt Plön mit Überlegungen zur städtebaulichen Entwicklung des sog. Fischereigeländes (Grundstück „Eutiner Straße 8“). Zuletzt hatte sich eine Arbeitsgruppe „Eutiner Straße“ aus Vertretern der Selbstverwaltung unter Begleitung der Verwaltung mit der Thematik beschäftigt und erste Vorschläge für ein zukunftsorientiertes Nutzungskonzept erarbeitet.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist für die Erstellung eines als Grundlage für die weiterführende Beratung und die Beantragung möglicher Förderungsmittel dienenden qualifizierten Nutzungskonzepts die Einbindung externer Fachkompetenz erforderlich. Dieses anerkennend hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (SteP) in seiner Sitzung am 15.11.2023 den folgenden Beschluss gefasst:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, ein ergebnisoffenes Konzept zur Nutzung des Fischereigeländes unter Einbeziehung eines Planungsbüros zu erstellen. Die im Jahr 2021 beschlossene Ideensammlung der Fraktionen einschließlich der Ergänzungen und Aktualisierungen aus der AG v. 07.11.2023 soll dabei als Grundlage dienen und entsprechend zur Verfügung gestellt werden. Der StEP beauftragt die AG, den Prozess der Konzepterstellung weiterhin zu begleiten.

 

Für die Beauftragung der durch ein Fachplanungsbüro zu erbringenden Planungsleistungen sind entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von grob geschätzten 10.000,00 EUR erforderlich. Dafür ist eine Umwidmung von Beraterkosten aus dem Produktsachkonto 57500.54310100 des touristischen Haushalts möglich. Die dort geplanten Projekte werden nicht alle in 2023 umgesetzt werden können, so dass nach Rücksprache mit der Kämmerei eine entsprechende Umwidmung vorgenommen werden könnte.

 

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Beschlussvorschlag

1. Der Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) der Stadt Plön empfiehlt der Ratsversammlung der Stadt Plön die Umwidmung von Haushaltsmitteln des Produktsachkontos 57500.54310100 in Höhe von 10.000,00 EUR für die Erstellung eines ergebnisoffenen Konzepts zur Nutzung des Fischereigeländes zu beschließen.

 

2. Der Hauptausschuss (HA) der Stadt Plön empfiehlt der Ratsversammlung der Stadt Plön die Umwidmung von Haushaltsmitteln des Produktsachkontos 57500.54310100 in Höhe von 10.000,00 EUR für die Erstellung eines ergebnisoffenen Konzepts zur Nutzung des Fischereigeländes zu beschließen.

 

3. Die Ratsversammlung der Stadt Plön beschließt die Umwidmung von Haushaltsmitteln des Produktsachkontos 57500.54310100 in Höhe von 10.000,00 EUR für die Erstellung eines ergebnisoffenen Konzepts zur Nutzung des Fischereigeländes.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:
Das Produktsachkonto 57500.54310100 des Haushaltsplans 2023 weist einen Ansatz in Höhe von 75.000,00 EUR aus. Da die hier untergebrachten Projekte wohl nicht alle im Jahr 2023 umgesetzt werden können, ist die Umwidmung vorhandener Haushaltsmittel in von Höhe von 10.000,00 EUR r Planungsleistungen zur Erstellung eines ergebnisoffenen Konzepts zur Nutzung des Fischereigendesglich.


 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

 

keine

Klimarelevante Auswirkungen eines geplanten Nutzungskonzepts für das Fischereigelände sind erst nach der Erstellung einer detaillierten Planung zu benennen.


 

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