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ALLRIS - Vorlage

Vorlage Schulverband - VO/RV/2023/2875-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Auf die Vorlage Nr. 2875 wird Bezug genommen.

 

Der Beschlussvorschlag lautete:

 

„Die Schulverbandsversammlung ermächtigt die Schulverbandsvorsteherin Auftragsvergaben auch über 75.000 Euro im Rahmen geltender Vergabevorschriften an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Diese Auftragsvergaben sind den Gremien nachträglich zur Zustimmung vorzulegen.“

 

Der Hauptausschuss ist in seiner Sitzung am 07.11.2023 diesem Beschlussvorschlag gefolgt, diesen aber wie folgt ergänzt:

 

„Sollte es zu wesentlichen Kostensteigerungen von über 10 % kommen, ist ein Umlaufbeschluss unter den Mitgliedern der Schulverbandsversammlung einzuholen.“

 

Die Verwaltung hat die Zulässigkeit von Umlaufbeschlüssen bei der Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises Plön hinterfragt.

 

Diese teilte mit, dass Umlaufbeschlüsse kommunalrechtlich nicht zulässig sind. Beschlüsse sind in öffentlichen Sitzungen i.d.R. per Handzeichen zu fassen und nur in extremen Ausnahmesituationen in Videokonferenzen gestattet (Pandemieregelung).

Umlaufbeschlüsse, wie man sie z. B. aus der Wohnungsverwaltung kennt, sind auf kommunaler Ebene nicht statthaft.

 

Insofern wird abweichend vom Beschluss / von der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 07.11.2023 der ursprüngliche Beschlussvorschlag erneut vorgelegt.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Schulverbandsversammlung ermächtigt die Schulverbandsvorsteherin Auftragsvergaben auch über 75.000 Euro im Rahmen geltender Vergabevorschriften an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Diese Auftragsvergaben sind den Gremien nachträglich zur Zustimmung vorzulegen. 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch die flexibleren Ausschreibungszeitpunkte und Auftragsvergaben könnten theoretisch günstigere Angebote eingeholt werden.

 

 


 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

X

keine

 

 



 

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