Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2023/2874

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Der Seniorenbeirat der Stadt Plön wurde am 01.10.1990 gemäß § 47d Gemeindeordnung Schleswig-Holstein und § 13 der Hauptsatzung der Stadt Plön gegründet.

Die Wahlzeit für den Seniorenbeirat beträgt gemäß § 6 Wahlzeit- der

Satzung der Stadt Plön über die Bildung eines Seniorenbeirates“ 5 Jahre.

 

Am 26. September 2023 fand die Wahl des Seniorenbeirates für die Wahlperiode 2023 bis 2028 statt.

 

Nach § 4 - Zusammensetzung – der „Satzung der Stadt Plön über die Bildung eines Seniorenbeirates“ in der Fassung des 4. Nachtrages vom 27. September 2017, in Kraft getreten am 01. Januar 2018, besteht der Beirat aus fünf Mitgliedern, die von den wahlberechtigten Seniorinnen und Senioren in einer Wahlveranstaltung gewählt werden.

 

Die im Folgenden genannten Einwohnerinnen und Einwohner wurden von den wahlberechtigten Senioren/innen in der Wahlversammlung am 26.09.2023 gem. § 7 – Wahlverfahren- der Satzung in den Seniorenbeirat der Stadt Plön gewählt:

 

Frau Barbara König

Frau Renate Hähnel Gloe

Frau Angret Wandschneider

Herr Hans Rost

Herr Jens Uwe Hansen

 

 

Der neu gewählte Seniorenbeirat bedarf gem. § 7. Abs. 8 Wahlverfahren - der Satzung der Bestätigung durch die Ratsversammlung, die von dem/der Bürgermeister/in zu beantragen ist.

 

Innerhalb von 4 Wochen nach der Bestätigung der Kandidaten/innen durch die Ratsversammlung sind diese durch den/die Bürgermeister/in der Stadt Plön zur konstituierenden Sitzung einzuberufen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Ratsversammlung der Stadt Plön bestätigt die vorgenannten Kandidaten/innen als Mitglieder des Seniorenbeirates der Stadt Plön für die Wahlperiode 2023 bis 2028.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:
keine
 

 


 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

X

keine

 

 



 

Loading...