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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2023/2911

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Stadtwerke Plön AöR stellen unmittelbar mit einem Anteil von 100 % und die Stadtwerke Versorgungs GmbH mittelbar mit einem Anteil von 70 % verbundene Unternehmen der Stadt Plön dar.

 

Nach § 102 Absatz 2 Nr. 7 Gemeindeordnung sind der Wirtschaftsplan sowie die Finanzplanung der Gemeinde vorab zur Kenntnis zu geben. Somit soll sichergestellt werden, dass die Gremien gegebenenfalls ihre Weisungsbefugnis gegenüber den entsandten Mitgliedern ausüben können.

 

In Verbindung mit dem Gesellschaftervertrag der Stadtwerke Plön Versorgungs GmbH sind die Wirtschaftspläne der Versorgungs GmbH gemäß § 102 Abs. 2 Nr. 7 GO der Stadt vor Beginn des jeweiligen Geschäftsjahres zur Kenntnis zu geben. 

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Beschlussvorschlag

Die Wirtschaftspläne der Stadtwerke Plön AöR sowie der Stadtwerke Plön Versorgungs GmbH werden zur Kenntnis genommen. 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:

Sh. Sachverhalt

 


 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

x

keine

 

 



 

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Anlagen

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