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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2023/2913

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Rechtsgrundlage für die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen ist § 4 in Verbindung mit § 6 Kommunalabgabengesetz SH. Gem. § 6 Abs. 2 KAG sollen Benutzungsgebühren so bemessen werden, dass sie die erforderlichen Kosten der laufenden Verwaltung und Unterhaltung der öffentlichen Einrichtung decken. Gem. § 6 Absatz 8 KAG darf für die Benutzung öffentlicher Straßen und Plätze für Messen und Märkte eine besondere Gebühr (Marktstandsgeld) erhoben werden. Die Kosten sind nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermitteln und für die maximal kommenden drei Jahre zu kalkulieren.

 

Die genaue Zusammensetzung der Nach- und Vorauskalkulation ist dem „Bericht zur Kalkulation der Marktgebühren der Stadt Plön

Hier: Nachkalkulation der Jahre 2020 und 2021 und Vorauskalkulation der Jahre 2024 bis 2026“ in der Anlage zu entnehmen.

 

Anhand der Vorauskalkulation sind für den Kalkulationszeitraum 2024 bis 2026 folgende Gebührensätze zu erheben:

 

Jahrmärkte:

1,28 € / qm (bisher 1,54 € / qm)

 

Wochenmärkte:

1,66 € / Frontmeter (bisher 0,96 € / Frontmeter)

 

Sonstige Märkte:

0,47 € / qm (bisher 0,20 € / qm)

 

Strombereitstellung:

16 Ampere   4,15 € (bisher 10,23 €)

32 Ampere   8,35 € (bisher 20,47 €)

63 Ampere  16,70 € (bisher 40,94 €)

125/250 Ampere 66,80 € (bisher 163,75 €)

 

Die neuen Gebührensätze für die sonstigen Märkte und die Strombereitstellung wurden 1:1 im Entwurf der 6. Nachtragssatzung berücksichtigt.

 

Jahrmarktsgebühr:

Für die Jahrmarktsgebühr wurde in der Sitzung der Ratsversammlung vom 19. Dezember 2023 eine niedrigere Gebühr beschlossen. Die Jahrmarktbetreiber konnten aufgrund der allgemeinen Preissteigerungen und dem Rückgängigen Geschäft die Gebühr von 1,54 € / qm nicht zahlen. Es drohte der Weggang von diversen Fahrgeschäften vom Plöner Jahrmarkt. Um dem entgegen zu wirken wurde die Gebühr in der 5. Nachtragssatzung wie folgt festgelegt:

0,70 € / qm für die ersten 80 qm

0,30 € /qm für die qm 81 -150

0,10 € für jeden weiteren qm

Mindestens 30,00 €

 

Diese Gebühr wurde von den Jahrmarktbetreibern akzeptiert. Durch diese Gebührenzusammensetzung hat die Stadt Plön im Jahr 2023 auf ca. 45 % der Gebühren im Bereich der Jahrmärkte verzichtet.

 

Um die Jahrmarktbetreiber auch in Zukunft halten zu können, schlägt die Verwaltung vor die Gebühren in der 6. Nachtragssatzung so zu belassen. Die Stadt Plön verzichtet im Vergleich zur aktuell kalkulierten Gebühr nur noch auf ca. 30 % der Gebühren.

 

Wochenmarktgebühr:

Im Verhältnis zur aktuell gültigen Gebühr von 0,95 € / Frontmeter; mindestens 8,90 €, steigt die Gebühr ab 2024 um ca. 50 %. Durch diesen Anstieg wird auch hier ein Absprung von Marktstandbetreibern befürchtet. Um den Wochenmarkt weiterhin in seiner gewohnten Bestückung beibehalten zu können, schlägt die Verwaltung folgende Gebührensätze vor:

Erhöhung der aktuell gültigen Gebührensätze

1,15 € / Frontmeter; mindestens 10,70 €

Dies entspricht einer Gebührenerhöhung von 20 %. Die Stadt Plön verzichtet somit im Vergleich zur kalkulierten Gebühr von 1,66 € / Frontmeter auf ca. 20 % der Gebühren.

 

Im Vergleich zu anderen Kommunen in der Umgebung sind die Gebühren für die Jahr- und Wochenmärkte in Plön bereits im Jahr 2023 mit am höchsten.

 

Zusammenfassung

 

Für die 6. Nachtragssatzung zur Erhebung von Marktgebühren in der Stadt Plön werden folgende Gebührensätze vorgeschlagen.

 

Jahrmarkt:

0,70 € / qm für die ersten 80 qm

0,30 € /qm für die qm 81 -150

0,10 € für jeden weiteren qm

Mindestens 30,00 €

 

Wochenmarkt:

1,15 € / Frontmeter; mindestens 10,70 €

 

Sonstige Märkte;

0,47 € / qm

 

Strombereitstellung:

 

16 Ampere   4,15 € (bisher 10,23 €)

32 Ampere   8,35 € (bisher 20,47 €)

63 Ampere  16,70 € (bisher 40,94 €)

125/250 Ampere 66,80 € (bisher 163,75 €)

 

Bei der von der Kalkulation abweichenden Gebührensenkung der Jahrmärkte und Wochenmärkte handelt es sich um eine politisch gewollte Senkung der Gebühren. Diese darf in den folgenden Kalkulationszeiträumen in Form einer Unterdeckung nicht wieder erwirtschaftet werden.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Ratsversammlung nimmt die Gebührenkalkulation der Marktgebühren zur Kenntnis und beschließt den Entwurf der 6. Nachtragssatzung über die Erhebung von Marktgebühren in der Stadt Plön

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:
Im Bereich der Jahrmarktsgebühren sinken die gemäß Kalkulation erforderlichen Gebührensätze ab 2024. Wenn die Gebührenhöhe wie in der aktuell gültigen Satzung belassen wird, liegt diese dennoch weiterhin unter der für eine Kostendeckung erforderliche Gebühr, was einem theoretischen Gebührenverzicht von ca. 1.400 € entspricht. Dieser Gebührenverzicht ist theoretisch, da tatsächlich auch in den letzten Jahren keine kostendeckende Gebühr erhoben wurde.  

Bei den Wochenmärkten steigen die gemäß Kalkulation erforderlichen Gebührensätze ab 2024 deutlich. Selbst bei einer Gebührenerhöhung von 20 % verzichtet die Stadt Plön daher gegenüber einer kostendeckenden Gebührenerhebung auf ca. 7.200 €. 

r die Bereiche „Sonstige Märkte“ und „Strombereitstellung“ werden kostendeckende Gebührensätze festgelegt.

Bei gleichbleibenden Jahrmarktsgebühren, steigenden Gebühren im Bereich der Wochenmärkte und der sonstigen Märkte sowie sinkenden Strombereitstellungsgebühren lässt sich die Höhe der Gebührenmehreinnahmen bzw. Gebührenmindereinnahmen nicht genau prognostizieren. 

 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

X

keine

 

 

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