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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2023/2922

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Mit Schreiben vom 12.12.2023 wurde die Stadt Plön gem. § 2 Abs. 2 BauGB an der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 100 sowie der 22. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Malente beteiligt.

Ziel des Bebauungsplans ist die Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebiets auf einer bislang als Hofstelle (Hühnerhof) genutzten Fläche. Es sollen etwa 13 Grundstücke für Einzelhäuser in Form von Einfamilienhäusern entstehen. Im Rahmen der 22. Änderung des Flächennutzungsplans wird die Darstellung von Mischbaufläche/ Fläche für die Landwirtschaft in Wohnbaufche und Grünfläche geändert.

Belange der Stadt Plön sind aus Sicht der Verwaltung nicht betroffen. Ein Vorbringen von Bedenken oder eine Mitteilung von Anregungen und Hinweisen ist nicht erforderlich.

 

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Beschlussvorschlag

 

Gegen die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 100 sowie die 22. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Malente werden keine Bedenken vorgebracht. Seitens der Verwaltung wird keine Stellungnahme an die Gemeinde Malente abgegeben.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen: keine

 

 


 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

x

keine

 

 



 

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Anlagen

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