Im Team 40 des Fachbereichs 4 Planen & Bauen werden breitgefächerte Aufgaben der Stadtentwicklung bearbeitet.
In dem als Anlage angefügten Entwurf einer „Projektliste Stadtentwicklung“ werden die sich in unterschiedlichen Bearbeitungsstadien befindlichen Projekte aufgeführt und unterteilt nach den Themen Bauleitplanung und Stadtentwicklung / Städtebauförderung jeweils drei Prioritätsstufen zugeordnet.
In der Priorität I im Bereich Bauleitplanung befinden sich die Planvorhaben zu den gewerblichen Flächen am Behler Weg. Für die 87. Flächennutzungsplanänderung sowie die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 wurden ein externes Planungsbüro sowie ein Büro für Lärmgutachten und ein Büro für Landschaftsplanung für die Erstellung von Gutachten beauftragt. Um die Aktualität der Gutachten zu wahren, sollen diese Planverfahren prioritär fortgeführt und beendet werden. Aus der 87. Änderung des Flächennutzungsplans kann sodann die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 39 zur Schaffung einer Gewerbeflächenerweiterung entwickelt werden. Auch bei diesem Planverfahren kann an gutachterlichen Leistungen zu den anderen beiden Planverfahren angeknüpft werden.
Gegenüber der im vergangenen Jahr beschlossenen Projektliste wurden drei Projekte im Bereich der Bauleitplanung aus der Priorität I in die Priorität II verschoben:
Beim vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1 „Krabbe“ hat ein letztes Planungsgespräch im November 2022 stattgefunden. Unterlagen für die Offenlage wurden für Dezember 2022, Juni 2023 und zuletzt Oktober 2023 zugesagt, jedoch nie erbracht. Eine Fortführung des Planverfahrens hängt von der Erbringung dieser Leistungen durch den Vorhabenträger ab.
Bzgl. des Planverfahrens Nr.56 „Bullenwarder“ hat die Lidl Vertriebs-GmbH & Co. KG die Umstellung des Planverfahrens von einem vorhabenbezogenen Plan auf einen Angebotsplan gebeten, da der Standort Plön derzeit nicht prioritär erneuert werden soll.
Der Bebauungsplan Nr. 66 „Kieler Kamp“ wird von der Stadtverwaltung Plön in Eigenleistung erarbeitet. Es bestehen keine Aufträge gegenüber Dritten für die Erarbeitung von Planunterlagen oder Gutachten. Zugunsten von Planungen, bei denen solche Beauftragungen bestehen und die auch hinsichtlich der Aktualität von Gutachten zeitnah fortgeführt und beendet werden sollten, wurde der Bebauungsplan Nr. 66 „Kieler Kamp“ in die Priorität II verschoben.
Für die übrigen Planverfahren gibt es derzeit noch keine ausreichend konkretisierten städtebaulichen Entwürfe bzw. Standortentscheidungen stehen noch aus. Daher wurden diese Verfahren in die Priorität III bzw. als zukünftig anstehende Planverfahren aufgenommen.
Die Priorisierung im Bereich der Stadtentwicklung ergibt sich im Bereich der Städtebauförderung daraus, dass die Ausschreibung zur Verpflichtung eines Sanierungsträgers Grundlage für die weiteren Arbeitsschritte im Bereich der Städtebauförderung ist. Das Einzelprojekt „Schwentineterrassen und Schwentineplattform“ wurde der Priorität I zugeordnet, da es bereits ohne den städtebaulichen Wettbewerb für den Bereich des Bahnhofs begonnen werden kann.
Die Planung für die Fahrradstraße Rodomstorstraße ist bereits weit fortgeschritten und soll prioritär fortgeführt werden, damit die Umsetzung begonnen werden kann.