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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2024/2933

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

 

Die Gemeinde Dörnick stellt für das Gebiet rdlich der Straße 'An der Schwentine', östlich der Bebauung 'An der Schwentine 25 und 23/23a', südlich der Schwentine und der Zufahrt zur Badestelle, westlich landwirtschaftlich genutzter Flächen“ den Bebauungsplan Nr. 2 auf. Mit Schreiben vom 15.01.2024 wurde die Stadt Plön gem. § 2 Abs. 2 BauGB an der Aufstellung des Bebauungsplans beteiligt.

Ziel des Bebauungsplans ist die Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebiets auf der ehemaligen Betriebsfläche eines landwirtschaftlichen Betriebs. Es entstehen etwa 11 Grundstücke für eine Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern.

 

Belange der Stadt Plön sind aus Sicht der Verwaltung nicht betroffen. Ein Vorbringen von Bedenken oder eine Mitteilung von Anregungen und Hinweisen ist nicht erforderlich.

 

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Beschlussvorschlag

Gegen die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2 der Gemeinde Dörnick werden keine Bedenken vorgebracht. Seitens der Verwaltung wird keine Stellungnahme an die Gemeinde Dörnick abgegeben.

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen: keine


 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

x

keine

 



 

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Anlagen

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