- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur 87. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Plön abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Ratsversammlung mit folgendem Ergebnis geprüft.
a) Berücksichtigt werden die Stellungnahmen von
- Archäologisches Landesamt, Stellungnahme vom 21.01.2022 und 13.11.2020
- Dataport, Stellungnahme vom 24.01.2022
- Kampfmittelräumdienst, Stellungnahme vom 25.01.2022
- Deutsche Telekom Technik GmbH, Stellungnahme vom 27.01.2022
- Eisenbahn-Bundesamt, Stellungnahme vom 01.02.2022
- Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, Stellungnahme vom 01.02.2022
- Stadt Eutin, Stellungnahme vom 02.02.2022
- Handwerkskammer, Stellungnahme vom 23.02.2022
- Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Stellungnahme vom 24.02.2022
- Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, Stellungnahme vom 01.03.2022
- Schleswig-Holstein Netz AG, 02.03.2022, Stellungnahme vom 02.03.2022
- Vodafone Deutschland GmbH, Stellungnahme vom 03.03.2022
b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von
- Kreis Plön, Der Landrat, Stellungnahme vom 04.03.2022
- LLUR, Technischer Umweltschutz, Stellungnahme vom 28.01.2022 (heute Landesamt für Umweltschutz)
- Bürger A, Stellungnahme vom 29.04.2022
c) nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von
- keine Stellungnahmen
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von dem Prüfergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Plans zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
- Die Ratsversammlung beschließt die 87. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Plön für den Bereich „südlich des Behler Wegs“
- Die Begründung wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die 87. Änderung des Flächennutzungsplans zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Flächennutzungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.ploen.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.