In der Sitzung des Hauptausschusses am 26.02.2024 wurde das Berichtswesen der Stadt Plön überarbeitet.
Der Hautpausschuss hat das Berichtswesen mit folgenden Änderungen beschlossen:
- Der Wirtschaftsförderungsbericht sollte häufiger erfolgen. Vorschlag 1x je Quartal (1x mündlich, Rest schriftlich)
- Zuständigkeitsbericht der öffentlichen Einrichtungen; hier Ergänzung um den Fachbereich 3
- Neu aufgenommen wird der Bericht des Beauftragten für Menschen mit Behinderung (1x jährlich)
- Diverse redaktionelle Änderungen bei den Zuständigkeiten, so z.B. Tourismusbericht vom GUT in den HA sowie die Änderungen von GUT in SUE
- Bericht der Wehrführung, wünschenswert jeweils quartalsweise mündlich, ggfs. bei Verhinderung des Wehrführers durch die Stellvertretung
- Beteiligungsbericht 2x jährlich (1x mündlich, 1x schriftlich)
Das aktualisierte Berichtswesen ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Die Änderungen sind farblich blau dargestellt.
Gemäß § 45 c der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein ist das Berichtswesen vom Hauptausschuss zu entwickeln und von der Ratsversammlung als vorbehaltene Aufgabe (§ 28 Nr. 26 GO) zu beschließen.