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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2024/2970

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Mit Schreiben vom 01.03.2024 wurde die Stadt Plön gem. § 2 Abs. 2 BauGB an der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 105 sowie der 27. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Malente beteiligt.

 

Ziel der Planung ist die Entwicklung einer Bebauung mit 14 Ferienhäusern sowie eines Standplatzes für 35 Reisemobile.

Auf Ebene des Flächennutzungsplans soll dafür die Darstellung eines Sondergebiets, das der Erholung dient, mit den Zweckbestimmungen „Ferienhäuser“ und „Camping“ erfolgen. Auf Ebene des Bebauungsplans werden ebenfalls Sondergebiete mit den Zweckbestimmungen „Feirenhäuser“ und „Camping“ festgesetzt.

 

Belange der Stadt Plön sind aus Sicht der Verwaltung nicht betroffen. Ein Vorbringen von Bedenken oder eine Mitteilung von Anregungen und Hinweisen ist nicht erforderlich.

 

 

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Beschlussvorschlag

Gegen die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 105 sowie die 27. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Malente werden keine Bedenken vorgebracht. Seitens der Verwaltung wird keine Stellungnahme an die Gemeinde Malente abgegeben.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen: keine

 

 


 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

x

keine

 

 



 

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Anlagen

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