Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 26.02.24 über das von der CIMA erstellte Konzept über ein Innenstadtmanagement beraten und wie folgt beschlossen:
„Der Hauptausschuss nimmt das vorliegende Konzept über ein Innenstadtmanagement mit allen 22 Maßnahmenvorschlägen zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt das Konzept zu prüfen und das Freiflächenmanagement mit einem Dienstleister zur Umsetzung zu bringen. Alle Maßnahmen sollen nur dann zur Umsetzung kommen, sofern sie über das Bundesförderprogramm Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren mit 90% gefördert werden und durch den zuständigen Fachausschuss beschlossen werden.
Der im Konzept enthaltenen Empfehlung zur Stellenmehrung wird derzeit nicht gefolgt.“
Die Leistungsbeschreibung zur Angebotseinholung und Vergabe des Freiflächenmanagements ist derzeit final in Abstimmung.
In dem Konzept sind eine Vielzahl von Maßnahmen angeführt, die sowohl die Zuständigkeit des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung, wie auch die des Ausschusses für Soziales, Umwelt und Energie betreffen. Die 22 Maßnahmen des Konzeptes wurden der Selbstverwaltung bereits mit E-Mail vom 29. Januar 2024 zur Kenntnis gegeben.
Konkret sollten folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
- Aufenthaltsmöglichkeiten/Verweildauer in der Innenstadt erhöhen durch Möblierung (stationär und mobil)
- Sauberkeitsoffensive: Anpassung der Müllbehältnisse
- Spielgeräte, Spiel-/Sportangebote, z.B. Prüfung der Verortung eines Spielfeldes für Schach
- Ggf. Beklebung von leerstehenden Geschäften in Absprache mit den Eigentümer:innen und ggf. dem Auftragnehmer des Managements für verfügbare Flächen
- Prüfung der Nutzung der Verspannungen über der Lange Straße für Dekorationsmöglichkeiten
Die Planung und Umsetzung der Maßnahmen erfolgt unter Berücksichtigung des Ortsrechts sowie der Abwägung der Belange der Akteure und ggf. der besonderen Bedarfe verschiedener Personengruppen.
Finanzielle Auswirkungen:
Im Haushaltsentwurf 2024 sind für die Umsetzung des Innenstadtmanagements insgesamt 100.000 € berücksichtigt. Aufgeteilt sind diese im Ergebnisbereich mit 75.000 € in 2024 und 5.000 € in 2025. Da sich zwischenzeitlich herauskristallisiert hat, dass auch investiv einzustufende Maßnahmen bei dem Innenstadtmanagement durchgeführt werden könnten, wurden pauschal 20.000 € verteilt auf die Finanzrechnungskonten 11101.78310000 (15.000 €) und 11101.78320000 (5.000 €) veranschlagt. Die Einzelmaßnahmen aus dem Konzept wurden nicht auf die Zuordnung Ergebnis- oder Finanzplan hin überprüft.
Die 90%ige Förderung aus dem Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ ist entsprechend im Ergebnis- und Finanzplan berücksichtigt.
Die investiven Mittel stehen erst mit der Veröffentlichung der Haushaltssatzung 2024 zur Verfügung. Da das Förderprogramm eine maximale Quote für investive Maßnahmen in Höhe von 30 % vorsieht, muss vor Inanspruchnahme der investiven Mittel außerdem eine Quotenprüfung erfolgen. Aus diesem Grund stehen die Mittel unter dem Vorbehalt eines Freigabebeschlusses des Hauptausschusses.
Klimarelevanz & Begründung: | X | Positiv | | Negativ | | keine |
Durch die Attraktivitätssteigerung der Innenstadt aus der Umsetzung der Maßnahmen ist zu erwarten, dass die Besucher vermehrt die Innenstadt und weniger das Umland aufsuchen, womit voraussichtlich geringere klimaschädliche Emissionen durch geringeren Individualverkehr zu erwarten sind.