Auf Wunsch der Verwaltung wurde von der Stadtbücherei eine Übersicht über die Möglichkeiten einer Gebührenerhöhung aufbereitet. Ende Januar wurde diese im Rahmen der AG HH-Konsolidierung besprochen und die Arbeitsgruppe sprach sich für eine 20 %ige Erhöhung der Gebührensätze aus.
Die letzten Gebührenanpassung der Stadtbücherei Plön fand am 1.7.2015 statt.
Die Gebühren würden wie folgt erhöht werden:
§ 6
Gebühren
(1) Für die Benutzung der Stadtbücherei werden folgende Gebühren erhoben:
Gebühren für Entleihungen
a) Erwachsene Einzelpersonen | jährlich: | 16,00 EUR 20,00 EUR |
½ jährlich: | 10,00 EUR 12,50 EUR |
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b) Familienkarte (alle zu einem Haushalt gehörenden Personen) | jährlich: | 20,00 EUR 24,00 EUR |
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c) Studenten:innen, Schüler:innen, Auszubildende bis zum 26. Lebensjahr , Wehrdienstleistende, Bundesfreiwilligendienstableistende, FSJler:innen, Schwerbehinderte ab 50% mit entsprechendem Ausweis, Empfänger:innen von laufenden Leistungen der Sozialhilfe nach SGB 2 oder SBG 12 | jährlich: | 8,00 EUR 10,00 EUR |
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d) Minderjährige (bis zum voll- endeten 18. Lebensjahr); Institutionen | Keine Benutzungs- gebühr | |
e) Kurzzeitbenutzung für die Dauer eines Monats für alle Benutzergruppen bei Vorlage einer gültigen Kurkarte Ostseecard f) Vormerkungsgebühr für Medien aus dem Bestand g) Bearbeitungsgebühr bei Medienverlust für Bücher für andere Medien | | 6,00 EUR 7,50 EUR 5,00 EUR 6,00 EUR 0,50 EUR 0,60 Euro 4,00 EUR 5,00 Euro 1,00 EUR 1,20 Euro |
Die Voraussetzungen für c), d) und e) sind nachzuweisen.
(2) Die Gebühr entsteht mit der erstmaligen Entleihung einer Medieneinheit und wird (ggf. anteilig) sofort fällig.
(3) Für Bücher und andere Medien, die nach Ablauf der Leihfrist nicht zurückgegeben werden, ist eine Versäumnisgebühr zu entrichten. Sie beträgt pro Medieneinheit und Tag 0,20 Euro 0,30 Euro. Die Versäumnisgebühr ist auch zu entrichten, wenn der:die Benutzer:in eine schriftliche Mahnung nicht erhalten hat. Bei schriftlicher Mahnung wird eine zusätzliche Mahngebühr von 2,00 Euro 2,50 Euro, für jeden Mahnvorgang, in Rechnung gestellt.
(4) Für die Ersatzausstellung eines in Verlust geratenen oder unbrauchbaren Benutzerausweises ist eine Gebühr von 3,00 Euro 3,50 Euro zu entrichten.
(5) Die Gebühren nach dieser Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei können im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben werden.
(6) Gebühren für die Internetnutzung
Für die Benutzung der Internet-Arbeitsplätze werden folgende Gebühren erhoben:
Benutzung eines Internetanschlusses pro ½ Std. für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 0,50 EUR, für Erwachsene 1,50 EUR.
Entfällt, es gibt keinen Internet-PC mehr, stattdessen Bürger-WLAN