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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2024/2995

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Am 27.11.2023 hat der Hauptausschuss Prüftaufträge hinsichtlich der Kostenaufschlüsselung und  glicher Fördermittel erteilt.

 

rdermittel-Überblick

r die Beschreibung des Vorhabens wurde ein Vorhaben-Steckbrief entwickelt, der auf die konzeptionelle Neu- und Weiterentwicklung des Bahnhofgebäudes abzielt.

 

Projektbeschreibung konzeptionelle und gestalterische Weiterentwicklung des Info-Centers in Plön

Die Stadt Plön hat in 2005 das Bahnhofsgebäude von der Deutschen Bahn erworben, anschließend umfangreich saniert und neugestaltet und in 2008 als zentrale Anlaufstelle & Tourist Info für Urlaubsgäste, Bahnreisende und Einheimische eröffnet. Das Gebäude und seine Dienstleistungen werden sehr gut angenommen, rund 90.000 Menschen besuchen den Bahnhof pro Jahr.

Das Erdgeschoss des Bahnhofs ist hinsichtlich der Nutzung dreigeteilt es gibt einen zentralen Informationscounter, einen Veranstaltungsbereich und einen Wartebereich mit einem kleinen Getränke- und Snackangebot.

Nach mehr als 15 Jahren ist eine konzeptionelle Neu- bzw. Weiterentwicklung des Info-Centers geplant und eine Anpassung an die neuen Bedürfnisse von Urlaubsgästen, Geschäftsreisenden und der einheimischen Bevölkerung. Der Informationscounter soll neugestaltet werden und an die heutigen Beratungsanforderungen angepasst werden - es soll weniger Beratungsplätze geben, diese aber für den Gast nahbarer gestaltet und den Einsatz digitaler Informationsgeräte ermöglichen. Zudem soll für die klassische Prospektauslage, die digitalen Informationsmedien und die weiteren Angebote mehr und attraktiverer Platz geschaffen werden. Der Veranstaltungsbereich soll eine neue Nutzung erfahren infolge von Corona ist die Nachfrage nach einem klassischen Veranstaltungsraum deutlich gesunken. Allerdings wird vermehrt nach abschließbaren kleinen Tagungsräumlichkeiten und mobilen Arbeitsplätzen / Coworking-Bereichen gefragt, letztere nicht nur von Einheimischen, sondern auch von Gästen (Stichwort workation). In der Stadt Plön gibt es keine entsprechenden Angebote, der Bahnhof ist hier aufgrund seiner Funktion als zentrale Informations- und Kommunikationsdrehscheibe, der guten ÖPNV-Anbindung, der zentralen Lage in der Stadt und der bereits vorhandenen technischen Erschließung sehr gut geeignet.

Gestalterisch soll die Großgigkeit und Durchlässigkeit des Gebäudes erhalten bleiben, es soll viel mit hohen Glaselementen (z.B. zur Abgrenzung des Besprechungsraumes und der coworking-Plätze) gearbeitet werden, hierzu sind ggf. auch Eingriffe in die Statik des Gebäudes erforderlich.

Die Stadt Plön hat bereits eine Vorplanung erstellen lassen, um zum einen die Ideen zu visualisieren und auf ihre Machbarkeit zu prüfen, zum anderen um einen Überblick über die Kosten zu erhalten. Der Planer rechnet aktuell für die geplanten Maßnahmen mit einem Budget von ca. 400.000 € netto.

 

Die Unterzeichnerin hat Kontakt mit verschiedenen Fördermittelgebern aufgenommen, hier die gebündelten Informationen:

 

IB.SH EFRE-/GRW-Förderung

Das Land Schleswig-Holstein hat ein eigenes Rahmenförderprogrammr investive wie auch nicht-investive Projekte kommunaler Träger, gemeinnütziger Organisationen sowie gewerblicher Unternehmen aufgelegt, kofinanziert aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).

Touristische Infrastrukturen gehören zu den förderfähigen Projekten, konkretisiert auch unentgeltliche Informationszentren und Serviceeinrichtungen für Gäste (Haus des Gastes), ausgenommen sind allerdings Tourist-Informationen.

Grundsätzlich nicht förderfähig sind einnahmeschaffende Bereiche und Bereiche, die nicht für den Gast nutzbar sind. Man kann diese Bereiche und die damit verbundenen Kosten herausrechnen. Allerdings bleiben dann bei ernsthafter Betrachtung der einzelnen Maßnahmen (Umbau Counter, Schaffung Büroraum Mitarbeiter, Schaffung eines zu vermietenden Besprechungsraumes, Umbau des Shop-Bereiches und Umwandlung des Bistro-Bereiches) nicht mehr viele förderfähige Maßnahmen.

Die Förderquote beträgt 60% der Bruttokosten. Aktuell ist der Fördertopf überzeichnet, die IB.SH geht davon aus, dass es vor 2026 keine Bewilligungen geben wird, die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn wird nur in Ausnahmefällen erteilt).

Am 18.04.2024 hat die Unterzeichnerin noch einen Termin mit der Ib.SH und dem Tourismusreferat, um Chancen auszuloten.

 

AktivRegion Schwentine-Holsteinische Schweiz

Die Maßnahme passt grundsätzlich in das Zukunftsthema „Regionale Wertschöpfung“ / Kernthema „Wachstum und neue Wertschöpfungsimpulse“. In dem Kernthema stehen insgesamt Fördermittel in Höhe von 200.000 € zur Verfügung.

Die Basis-Förderquote beträgt 65%, erhöhte Fördersätze sind möglich bei innovativen (zzgl. 5%), regional ausgerichteten (zzgl. 5%) und positiven Klimaeffekten (zzgl. 5 %). Zuwendungsfähige Kosten sind Nettokosten. Die maximale Förderhöchstsumme beträgt 150.000 €, die maximalen Gesamtkosten 750.000 €.

Nicht förderfähig sind Instandhaltungen, gesetzliche und Pflichtaufgaben.

Nach telefonischer Rücksprache mit dem Regionalleiter sieht er grundsätzlich eine Förderfähigkeit des Projektes.

 

rdermittelberatung der WFA des Kreises Plön

Es wurde ein Vorhabensteckbrief eingereicht, der aktuell bearbeitet wird.

Kostenaufschlüsselung

Im letzten Hauptausschuss wurde gebeten, eine Kostenaufschlüsselung vorzunehmen in Muss- und Kann-Maßnahmen und den damit verbundenen Kosten.

Der FB 4 hat auf Basis der Kostenschätzung des Architekten eine Aufschlüsselung vorgenommen, diese beinhalten jeweils die Umbau- und Ausstattungskosten sowie die Planungskosten und inklusive 10% Sicherheitsposition

  • Muss-Maßnahmen (Umbau Obergeschoss – Sanitär- und Mitarbeiterbereich, Umbau Tresen, Schaffung neuer Büroräume und eines Besprechungsraumes, Umgestaltung Bistro) - Kostenschätzung: rd. 290.000 €
  • Kann-Maßnahme (Verlegung des Shops mit hohem statischem Aufwand): rd. 260.000 €, gesamt rd. 550.000 €

 

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Beschlussvorschlag

 Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag bei der Aktivregion Schwentine-Holsteinische Schweiz zu stellen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:

Im Haushaltsentwurf 2024 sind Planungsmittel für die Maßnahme im Ergebnisbereich in Höhe von 25.000 € berücksichtigt. Im investiven Bereich werden Planungsmittel in Höhe von 25.000 € aus dem Jahr 2023 nach 2024 übertragen, so dass insgesamt 50.000 €r Planungskosten zur Verfügung stehen.

Umsetzungskosten sind aktuell nicht veranschlagt. Diese müssten in voller Höhe über Darlehensmittel finanziert werden. Bei Umsetzung der Muss- und Kann-Maßnahmen (rd. 550.000 €) und einem angenommenen jährlichen Zinssatz von 4,0 %, entspricht das einem jährlichen Zinsaufwand in Höhe von 22.000 €. Die Zahlung der Tilgungsleistungen müsste über einen Kassenkredit finanziert werden. Auch der Abschreibungsaufwand wirkt sich in den folgenden Jahren negativ auf das Jahresergebnis aus. Beim Vorliegen eines Fördermittelbescheides reduzieren sich die genannten Positionen entsprechend.

 


 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

X

keine

 

 



 

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