Zum 01.01.2024 müssen in Schleswig-Holstein alle bisher gem. GemHVO geführten kameralen Haushalte auf die Grundsätze der doppelten Buchführung (Doppik) umgestellt werden. Der erste doppische Haushaltsplan wurde in der Schulverbandsversammlung am 05. Dezember 2023 beschlossen.
Gem. § 54 Abs. 1 GemHVO-Doppik (seit dem 01.01.2024 nur noch GemHVO) ist eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Die Bilanz ist neben der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung (Bestandteile des Haushaltsplanes) die dritte Säule der Doppik.
Im Jahr 2023 wurde von der Schulverwaltung die Bewertungen des Vermögens und der Verbindlichkeiten inkl. Sonderposten vorbereitet. Zusammen mit der Erstellung der Jahresrechnung konnte die Bewertung der Bilanzpositionen im Februar 2024 abgeschlossen werden. Gem. § 51 GemHVO-Doppik ist für die Eröffnungsbilanz (Anlage 1) ein Anhang (Anlage 2) zu erstellen. Der detaillierte Sachverhalt zur Bewertung der einzelnen Bilanzposition ist der Anlage 2 zu entnehmen.
Das zum 01.01.2024 ermittelte Eigenkapital beträgt 5.595.911,15 EUR
Gem. § 54 Abs.3 GemHVO-Doppik ist das Eigenkapital durch einen Beschluss der Schulverbandsversammlung in eine allgemeine Rücklage und einer Ausgleichsrücklage zu unterteilen. Die Allgemeine Rücklage sollte mindestens 20 % der Bilanzsumme und die Ausgleichsrücklage sollte mindestens 15 % der allgemeinen Rücklage betragen.
Der Vorschlag der Verwaltung ist das Eigenkapital wie folgt aufzuteilen:
Allgemeine Rücklage 4.866.009,70 EUR; entspricht 25,22 % der Bilanzsumme
Ausgleichsrücklage 729.901,45 EUR; entspricht 15 % der allgemeinen Rücklage
In den Folgejahren ist anhand der Investitionsmaßnahmen eine deutliche Erhöhung der Bilanzsumme zu erwarten. Um die rechnerische Verteilung der künftig erwarteten Jahresüberschüsse zu vereinfachen und somit bei der allgemeinen Rücklage die Grenze von 20 % der Bilanzsumme in den nächsten Jahren nicht zu unterschreiten wurde dieser Vorschlag erarbeitet. Durch die Finanzierung des Schulverbandes durch die Verbandsumlage ist es weiterhin zu erwarten, dass die doppischen Jahresabschlüsse einen Jahresüberschuss ausweisen, so wie es in den kameralen Jahresrechnungen auch war.