Aufgrund weiterer Ergebnisse aus den Gremien der Stadt Plön, des Beratungsverlaufes der Hauptausschusssitzung am 26.03.2024 und der darin geänderten Beschlussempfehlung an die Schulverbandsversammlung wird der Sachverhalt wie folgt ergänzt:
Am Donnerstag, den 28.03.2024 fand die städtische Sitzung des Ausschusses für Soziales, Umwelt und Energie statt. In dieser Sitzung wurde über die Ausbauvariante des künftigen Sportplatzes beraten. Beschlossen wurde eine Kunstrasenvariante der neusten Generation mit einem Kostenvolumen in Höhe von 2,7 Mio. € brutto. Mit der Kunstrasenvariante ist der Sportplatz somit ganzjährig nutzbar. Dies verändert auch die in der Ursprungsvorlage vorgenommene Berechnung der Kostenbeteiligung des Schulverbandes an dem Sportplatz.
Von der Schulverbandsverwaltung wird somit der Vorschlag einer möglichen Kostenbeteiligung folgenderweise verändert:
Es wurden zwei Berechnungsvarianten erstellt. Beide Berechnungen beziehen sich auf eine ganzjährige Nutzung. Da an den Wochenenden die Sportanlage durch die Vereine und nicht durch den Schulverband genutzt wird, sind diese in beiden Varianten rausgerechnet. Für die Wochentage Montag bis Freitag wurde die Nutzung zwischen Schulverband und Stadt 50/50 geteilt. Die beiden Berechnungen unterscheiden sich jeweils in der Einbeziehung der Ferienzeiten. In Variante 1 sind die Ferienzeiten komplett rausgerechnet worden und in Variante 2 wurden die Ferienzeiten in der Berechnung als Nutzungszeit mit berechnet.
Berechnungen
Variante 1
52 Wochen im Jahr = 364 Tage
Abzgl. 12 Wochen Ferien = 84 Tage
Abzgl. 40 Wochenenden = 40 Tage
Verbleiben = 200 Tage
Verhältnis Nutzungstage/Gesamtjahr = 27,48 %
Variante 2
52 Wochen im Jahr = 364 Tage
Abzgl. 52 Wochenenden = 104 Tage
Verbleiben = 260 Tage
Verhältnis zwischen Nutzungstagen/Gesamtjahr = 35,71 %
Die Variante 2 berücksichtigt die in der Sitzung des Hauptausschusses am 26.03.2024 angesprochene fehlende Betrachtung von Vorhaltekosten in unterrichtsfreien Zeiten.
Die in der Ursprungsvorlage angesprochene Anfrage ans Land, bzgl. der Pflicht des Schulträgers eine Sportanlage vorzuhalten, wurde nach der Hauptausschusssitzung noch einmal beim Land in Erinnerung gerufen und erneut mit der hohen Dringlichkeit versehen. Das Bildungsministerium hat daraufhin zu einem Gespräch am 03. Mai im Ministerium eingeladen.