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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2024/2973

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Entwurf des Feuerwehrbedarfsplanes wurde im Auftrag der Wehrführung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Plön in Abstimmung mit der für das Feuerwehrwesen zuständigen Verwaltung aufgestellt und abgestimmt.

Der Entwurf des Feuerwehrbedarfsplans wurde im Wehrvorstand der Freiwilligen Feuerwehr Plön beraten und zur weiteren Umsetzung empfohlen.

Mit der Beschlussfassung des Feuerwehrbedarfsplans durch die Ratsversammlung der Stadt Plön verfügt die Stadt über eine Planungsgrundlage für das

Feuerwehrwesen. Die Vereinbarungen zwischen dem Träger des Feuerwehrwesens und der Wehrführung schaffen Planungs- und Handlungssicherheit in den jeweiligen

Verantwortungsbereichen.

 

Ziel der Feuerwehrbedarfsplanung ist es, auf den Grundlagen

 

  • des kritischen Wohnungsbrandes,
  • den dafür geltenden Bemessungswerten und
  • dem in Schleswig-Holstein angewandten Merkblatt zur Ermittlung notwendiger Feuerwehrfahrzeuge (Löschfahrzeuge) aufgrund von Risikoklassen (IM, 2009)

 

den für eine leistungsfähige Feuerwehr erforderlichen Bedarf festzustellen.

Der Feuerwehrbedarfsplan ist beim Wechsel der Wehrführung, der weiteren Entwicklung der Stadt und den sich daraus ergebenden Auswirkungen für das

Feuerwehrwesen, spätestens jedoch nach 8 Jahren anzupassen und entsprechend

fortzuschreiben.

 

Die Feuerwehrbedarfsplanung hat die vorausschauende Feststellung des „für eine leistungsfähige Feuerwehr erforderlichen Bedarfes“ zum Ziel. Dieser Bedarf umfasst das ausreichend ausgebildete Einsatzpersonal und die notwendigen Einsatzmittel (Fahrzeuge und Ausrüstung). Auch das rechtzeitige Agieren der Feuerwehrkräfte in einem Schadensfall (Einhaltung der geforderten Hilfsfrist) geht mit dieser Bedarfsermittlung einher.

 

Auf die Anlagen wird verwiesen.

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Stadt Plön empfiehlt der Ratsversammlung der Stadt Plön die Zustimmung zur Feuerwehrbedarfsplanung.

 

Die Ratsversammlung der Stadt Plön beschließt den vorlegten Feuerwehrbedarfsplan (Stand: 05.03.2024) und die zum Ausgleich der Sicherheitsbilanz erforderlichen Maßnahmen.   

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
Wie vorstehend beschrieben, zeigt der Feuerwehrbedarfsplan die vorausschauende Feststellung des für eine leistungsfähige Feuerwehr erforderlichen Bedarfs. Dieser ist aktuell nach den angeführten Parametern erfüllt. Es werden aber auch Bereiche angeführt, die künftig zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit entsprechende finanzielle Auswirkungen nach sich ziehen, zum Beispiel bei der Fahrzeugplanung oder der Modernisierung des Feuerwehrhauses (Schwarz-Weiß Trennung, Anbau, Umbau).

Hierzu liegen jedoch noch keine konkreten Planungen vor. Die finanziellen Auswirkungen können daher derzeit noch nicht im Einzelnen erfasst werden.
Diese würden jeweils nach anstehender Planung und Umsetzung im Bereich der Feuerwehr Gegenstand der jewieligen Haushaltsberatung.


 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

x

keine


 

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Anlagen

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