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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2024/2997

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Seniorenbeirat der Stadt Plön wurde am 01.10.1990 gemäß §47 d der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein und § 13 der Hauptsatzung der Stadt Plön gegründet.

Die Wahlzeit für den Seniorenbeirat beträgt gemäß § 6 Wahlzeit- der

Satzung der Stadt Plön über die Bildung eines Seniorenbeirates“ 5 Jahre.

 

Am 26. September 2023 fand die Wahl des Seniorenbeirates für die Wahlperiode 2023 bis 2028 statt, wobei nach § 4 - Zusammensetzung der „Satzung der Stadt Plön über die Bildung eines Seniorenbeirates“ in der Fassung des 4. Nachtrages vom 27. September 2017, in Kraft getreten am 01. Januar 2018, der Beirat aus fünf  Mitgliedern, die von den wahlberechtigten Senioren:innen in einer Wahlveranstaltung gewählt werden, besteht.

Die Einwohner:innen

Frau Barbara König

Frau Renate Hähnel Gloe

Frau Angret Wandschneider

Herr Hans Rost

Herr Jens Uwe Hansen

wurden von den wahlberechtigten Senioren/innen in der Wahlversammlung am 26.09.2023 gem. § 7 – Wahlverfahren- der Satzung in den Seniorenbeirat der Stadt Plön gewählt und am 13.12.2023 durch die Ratsversammlung bestätigt.

 

Herr Hans Rost als Mitglied des Seniorenbeirates ist am 05. März 2024 verstorben.

 

Gemäß § 8 der Satzung der Stadt Plön über die Bildung eines Seniorenbeirates rückt bei Ausscheiden eines Mitglieds aus dem Seniorenbeirat der/die Kandidat:in mit der nächsthöchsten Stimmenzahl auf der Nachrückliste in den Beirat nach.

Auf der Wahlveranstaltung zum Seniorenbeirat der Stadt Plön wurde Frau Margrit Winter mit 11 Stimmen in die Nachrückliste des Seniorenbeirates gewählt.

 

Frau Winter als gewähltes Mitglied des Seniorenbeirates bedarf gem. § 7. Abs. 8 Wahlverfahren - der Satzung der Bestätigung durch die Ratsversammlung, die von der Bürgermeisterin zu beantragen ist.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Ratsversammlung der Stadt Plön bestätigt Frau Margrit Winter als Mitglied des Seniorenbeirates der Stadt Plön für die Wahlperiode 2023 bis 2028.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine


 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

X

keine


 

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